Lisic - Music playback & download [b0750]

    • Beta

    Es gibt 39 Antworten in diesem Thema. Der letzte Beitrag () ist von Sinlyu.

      Lisic - Music playback & download [b0750]

      Lisic Beta
      Lisic ist ein Programm, welches erlaubt, zusammengesammelte Musik aus dem Internet abzuspielen.
      Das Programm durchsucht bestimmte Webseiten nach Inhalt, welcher dann aufgelistet wird und abgespielt werden kann.
      (Bald auch YouTube für Musik und die dazu passenden Videos)

      Features
      Das Programm (wird) viele Features besitzen. Erste Infos:


      • Suchfunktion mit InSearch*
      • Abspielfunktion
      • Playlist (Noch nicht implementiert)
      • Download-Funktion (Noch nicht implementiert)
      • Nano-Player (Ähnlich dem Miniplayer, des aktuellen WMP 12)
      • Blacklist*
      • Und mehr...



      InSearch / Blacklist
      Durch InSeach und die Blacklist Funktion, werden Global defekte Musikstücke aufgelistet, die dann bei keinem

      Benutzer mehr angezeigt werden. Außerdem werden defekte Lieder übersprungen, bis ein funktionstüchtiges
      Lied an die Reihe kommt, welchen daraufhin abgespielt wird.


      Technisches
      Basierend auf dem leistungsstarken WPF-System, arbeitet es grafisch und technisch einwandfrei zusammen.


      Grafiken sowie UI sind noch nicht fertiggestellt und sind momentan nur Lückenfüller,
      wenn euch die momentane Zusammenstellung dennoch gefällt, gebt mir Bescheid.

      Erforderliches .NET Framework: 3.5
      Erstellt mit: Visual Studio 2010 Professional
      Windows: Windows XP, Vista, 7


      Screenshots





      Download
      Lisic Beta (3,50 MB, ZIP)


      Dieser Beitrag wurde bereits 12 mal editiert, zuletzt von „Mark“ ()

      was ist das label mit text blaaaa oben links Oo
      außerdem manchmal stürzt es beim abspielstart ab...

      außerdem kann man nirgends positon vom lied eingeben oder die lautstärke... und unten steht nur immer xxx:xxx...

      design find ich soweit passend :) schlicht aber gut
      ebenso die funktion zum suchen


      Opensource Audio-Bibliothek auf github: KLICK, im Showroom oder auf NuGet.
      An thefiluoe: Label? What? Ich schau mal nach vielleicht stammt das von ganz am Anfang.
      Und ja, das ist bisher nur ein Platzhalter, die Funktionen kommen noch.

      Trudi: Die Dev(elopment)ID Geist nicht umsonst so. Nur für mich momentan wichtig.

      Woher die Musik stammt: Vorneweg, NICHT von meinen Servern. Die Lieder werden von diversen Seiten gesammelt, die im Internet Musik von Webseiten auflisten.

      xXMichaelXx: Ich nehme an, du hast alles gelesen und bist der aktuellen Rechtlage informiert.

      Zu Abstürzen: ich hab das Programm erst gestern Mittag begonnen und ein paar der Anstürze wurden in der neuen Version schon behoben, welche u.A. auch mit der fertigen Playlist Funktion erscheint.
      Gut, wärst du der Uploader und hättest keine Lizenz für die Songs, wäre das Strafbar.

      Zitat:

      Dagegen ist das Bereitstellen zum "Upload" jedenfalls strafbar (sechs Monate Freiheitsstrafe oder 360 Tagsätze Geldstrafe) und natürlich auch zivilrechtlich verboten; d.h. es drohen Klagen auf Unterlassung, Entgelt und Schadenersatz.


      aus:

      Zwischen zwei Vorgängen unterscheiden
      a) dem Herunterladen von Musikfiles ("Download")

      b) dem Bereithalten von Musikfiles zu weiteren Verbreitung im Internet an andere User ("Upload")

      Soweit ein "Download" nur zum eigenen Gebrauch (Privatkopie) erfolgt und das Musikfile nicht auch zum "Upload" bereitgestellt wird, ist dieser Vorgang jedenfalls nicht strafbar; ob der alleinige "Download" zulässig ist, hängt zum einen davon ab, ob es sich überhaupt um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt und allenfalls welche Rechte die Quelle an dem Werk hat.

      Musikwerke stehen 70 Jahre unter Urheberrechtsschutz; bei moderner Musik muss man also damit rechnen, dass es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt.


      Rechtslage
      Ob ein "Download" nur von einer "legalen Quelle" oder auch von einer Raubkopie zulässig ist, ist heftig umstritten. In Deutschland jedenfalls gilt, dass ein "Download" dann zulässig ist, wenn die Quelle nicht "offensichtlich rechtswidrig" ist.

      Dagegen ist das Bereitstellen zum "Upload" jedenfalls strafbar (sechs Monate Freiheitsstrafe oder 360 Tagsätze Geldstrafe) und natürlich auch zivilrechtlich verboten; d.h. es drohen Klagen auf Unterlassung, Entgelt und Schadenersatz.


      Was gilt bei Tauschbörsen
      Da die Idee von Tauschbörsen der kostenlose Austausch von Files ist und daher in der Regel ein "Upload" damit verbunden ist, setzt man sich bei Nutzung dieser Tauschbörsen einer entsprechenden Verfolgung durch die Musikindustrie aus.

      Die legale Form des Bezuges von Musik aus dem Internet stellen daher die kostenpflichtigen Musikbörsen dar.

      Abmahnungen der Verwertungsgesellschaften richten sich in der Regel gegen jene Person, die den Internetanschluss eingerichtet hat und auf die die IP-Adresse gemeldet ist. Im Zuge von Strafanzeigen gegen unbekannte Täter werden Provider im Strafverfahren gezwungen, die Adressdaten zu den IP-Adressen herauszugeben.

      Nun gilt der Anschein: Wer Inhaber der IP-Adresse ist, der wird auch für die Up- und Downloads verantwortlich sein. Diesen Anschein kann man widerlegen versuchen.

      Da sich solche Abmahnungen auch gegen Minderjährige richten sei darauf hingewiesen, dass man erst mit Vollendung des 14. Lebensjahres deliktsfähig und strafmündig wird.
      wenn du dich nicht als anbieter haftbar machst, macht sich auf jeden fall jeder anwender strafbar. wo gibts denn bitte was geschenkt? selbst wenn es von einem dienst wie grooveshark käme, wäre es allerdunkelste grauzone, denn wie willst du dich bei einer öffentlich angebotenen verwertung eines werkes, die offensichtlich NICHT von rechteinhaber kommt, auf die privatkopie oder ähnliches berufen?

      es ist mir egal was jetzt evtl. irgend ein anderer rechtsverdreher schönreden oder hinbiegen will...

      ich stehe dem ganze sehr skeptisch gegenüber und werde es deshalb lieber sicherheitshalber nicht nutzen.

      FuFu^^ schrieb:

      klar, wird immer gerne behauptet aber ist eine kopie im ram keine kopie?

      Wird gesetzlich (noch) nicht als Kopie gewertet.

      Jo stimmt, finde das Programm eigentlich sehr gut, nur das manchmal beim Interpreten z.B. "mp3,download" steht.
      Eventuell kannst du noch die Länge des Songs und eine Wiederholen-Funktion einbauen.
      Naja, suchen geht nicht wirklich schnell von statten.
      Hab jetzt zwei Minuten gewartet nach dem Klick auf "Suchen". In die Suchleiste hab ich "Hier kommt Alex" eingegeben.
      In der Zeit in der das Programm sucht kann ich mir das Lied 30 mal anhören.
      Und wenn man mehrmals auf "Suchen" klickt (was ungeduldige Benutzer machen):
      DISCOTAXI funktioniert nicht mehr!
      Funktionen momentan: Komplett durchgefallen!
      1. Nach über 15 Minuten Suche findet "DISCOTAXI" immer noch kein Lied
      2. "DISCOTAXI" spielt kkeine Lieder ab, wenn es endlich mal eines Abspielt, stürzt es nach kurzer Zeit ab
      3. Keine Lautstärke einstellbar
      4. Findet nicht die Lieder, nach denen ich gesucht habe (u.a. Sweet Home Alabama, Hier kommt Alex)

      Habe Windows 7 64-Bit..

      FuFu^^ schrieb:

      klar, wird immer gerne behauptet aber ist eine kopie im ram keine kopie?
      SemperVideo hat dazu ein Video gemacht.
      Edit: SemperVideo hat dazu noch ein Video gemacht.

      MFG
      FranzBauer
      Ich hasse es wenn einem direkt vorgeworfen wird, ohne dass die Frage überhaupt durchgelesen wurde, dass man nur fertien Code will. Schade dass es sich hier so entwickelt hat :(
      "Windows Vista Home Premium x32" - Wann kapieren endlich alle, dass es kein "x32" gibt? 32 Bit oder x86!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „FranzBauer“ ()

      okay zum programm: - das desing find ich klasse, passt perfekt.
      - das icon, das mir in der superbar angezeigt wird ist eigenartig und unpassend, das icon das im explorer angezeigt wird könnte auch durch ein eigenes ersetzt werden...
      - in der suchzeile sollte die suche mit hilfe der enter-taste gestartet werden können
      - spielzeit wird nicht angezeit (X:XX/x:xx); "progressbar" bewegt sich nicht
      - programm hat vorhin rumgebuggt und wollte sich zum debugging ins VS laden (trat jetzt komischerweise nichtmehr auf, kA) die reports habe ich leider nicht aufgehoben.

      EDIT
      mhm schaue ich mir morgen an, aber semper video vertritt grundsätzlich eher "freiheitliche" ziele für das internet. ich würde jetzt nicht alles was die so verbreiten unüberdacht be-ja-en (wozu leide rauch ne menge leute neigen -.-')

      die gericht entscheiden auch nicht nach der freien interpretation á la sempervideo sondern haben sich an gesetzliche vorgaben zu halten. ist ein sachverhalt nicht eindeutig entschiden legt der richter fest was sache ist. staatsanwälte sehen das evtl anders al SV und da es sich um eine streitfrage handelt, könnte zumindest theoretisch zu gunsten der musikindustrie entschieden werden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „FuFu^^“ ()

      Achso, ja.
      Programm verbessern, mehr Funktionen die auch funktionieren und mal vielleicht die Position des Liedes (anstatt x:xx) machen...

      // Off-Topic:
      FuFu^^, einfach Video anschauen. Vielleicht verstehst du es ja dann. Cahce-Kopie, bzw. Streaming ist erlaubt und fällt nicht unters Urheberrechtsgesetz.
      Zumindest noch nicht. Du könntest auch die Temporären Dateien heraussuchen und als Lied speichern. Gilt laut Urheberrechtsgesetz als Privatkopie einer völlig legalen Cache-Kopie. Ist also auch erlaubt. Nur so viel dazu. Möchte hier aber nicht den ganzen Thread damit vollmüllen, besser konstruktive Kritik abgeben.
      Ich hasse es wenn einem direkt vorgeworfen wird, ohne dass die Frage überhaupt durchgelesen wurde, dass man nur fertien Code will. Schade dass es sich hier so entwickelt hat :(
      "Windows Vista Home Premium x32" - Wann kapieren endlich alle, dass es kein "x32" gibt? 32 Bit oder x86!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „FranzBauer“ ()

      FuFu^^ schrieb:

      die gericht entscheiden auch nicht nach der freien interpretation á la sempervideo sondern haben sich an gesetzliche vorgaben zu halten. ist ein sachverhalt nicht eindeutig entschiden legt der richter fest was sache ist. staatsanwälte sehen das evtl anders al SV und da es sich um eine streitfrage handelt, könnte zumindest theoretisch zu gunsten der musikindustrie entschieden werden.

      Das Problem an deiner These ist nur, das es gesetzlich genau geregelt ist.
      Es ist nicht verboten.

      Siehe StGB.
      nein wenn du ma weiter oben schaust, habe ich dort gesagt, es wäre eine grauzone und nicht endgältig entschieden.

      sobald jedoch eine entscheidung getroffen wird will ich nciht in der ersten reihe stehen ;) von daher sollte man den anwender wenigstens darüber aufklären!
      "siehe stgb" ist auch nicht soooo ein toller hinweis :\ das ist nämlich ziemlich dick und leider steht da meines wissen auch nicht drinn, was dort nicht geregelt ist ;)



      egal ich geh jetzt schlafen