MiniRadio - The modern art of music

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    Es gibt 50 Antworten in diesem Thema. Der letzte Beitrag () ist von TRiViUM.

      Update-Changelog V3.0

      • Fehler beim Ändern der Sendernamen behoben
      • Fehler beim Einstellen der Reconnect-Timer behoben
      • Änderungsspezifische Symbole in der Update-Information hinzugefügt
      • Neue Kategorie hinzugefügt (DubStep)
      • Neue Kategorie hinzugefügt (Hardstyle)
      • Hinweisfeld in Sender Kategorien hinzugefügt
      • Existierende Sender der Kategorien werden als Stern gekennzeichnet

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      MfG,
      TRiViUM

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von „TRiViUM“ ()

      Bewertung für Version 3.0

      Hallo,
      ich werde nun dein kleines Programm bewerten.


      Design: 8/10
      • Das Design ist 100 mal besser als die älteren Versionen.

      Funktionen: 10/10
      • Es funktioniert alles soweit!

      Sonstiges: 7/10
      • Viel besser, aber ich würde dir Bass.dll empfehlen.



      Gesamt: 25/30
      Gut!


      mfGirlOnFire
      Hi
      Ich finde dein Programm äußerst gelungen. Eine Frage hätte ich aber:
      Ist das wirklich als Trademark eingetragen? Wenn nicht, solltest du den Namen lieber Anpassen, wer weis, ob es sonst nicht irgendwo eine Firma gibt, die den Namen MiniRadio geschützt haben. Das könnte sonst echt unangenehm werden, hatte ich schon mal bei uns in der Firma erlebt.
      Liebe Grüße
      sothere
      @ GirlOnFire:
      Danke, finde ich auch. Es wird demnächst aber noch etwas optimiert :)
      Ich wollte es so machen, dass das Programm keine Abhängigkeiten zu irgendwelchen DLL's hat, was ich bereits umgesetzt habe.
      Die Version 3.1 wird dies ermöglichen.

      @sothere:
      Danke auch an Dich,
      Das Logo "™" bedeutet "Unregistered Trade Mark" und daher ist der Name MiniRadio auch nicht registriert.
      Quelle: Wikipedia
      Kann ich auch nachvollziehen, andere schützen den Namen mit Geld...
      Aber nur mit dem Logo "®" gibt man an, den Namen eingetragen zu haben :)
      Sicher???
      Wikipedia ist nämlich nicht allwissend:

      Spoiler anzeigen

      UWG § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3
      Leitsätze:
      1.
      Wird einem Werbeslogan das - im angloamerikanischen Rechtskreis für
      "Unregistered Trademark" stehende - TM-Symbol beigefügt, wird der von
      einer solchen Werbung angesprochene deutschsprachige Verkehr, soweit ihm
      das TM-Symbol bekannt ist, dessen Verwendung in Deutschland nahe
      liegend dahin verstehen, dass eine Markeneintragung beantragt wurde.




      2. Zwar kann auch eine objektiv richtige Angabe irreführend sein, wenn
      sie beim Verkehr, an den sie sich richtet, gleichwohl zu einer
      Fehlvorstellung führt, die geeignet ist, dass Kaufverhalten oder die
      Entscheidung über die Inanspruchnahme einer Dienstleistung durch die
      angesprochenen Verkehrskreise zu beeinflussen. Beruht die Täuschung des
      Verkehrs indes lediglich auf dem (Fehl-) Verständnis einer an sich
      zutreffenden Angabe, ist für die Anwendung des § 5
      UWG grundsätzlich eine höhere Irreführungsquote als im Fall einer
      Täuschung mit objektiv unrichtigen Angaben erforderlich. Außerdem ist
      eine Interessenabwägung vorzunehmen (BGH, Urteil vom 18.10.2012 - I ZR 137/11 - Steuerbüro; BGH, Urteil von 23.05.1996 - I ZR 76/94 - PVC-frei; BGH, Urteil vom 07.11. 2002 - I ZR 276/99 - Klosterbrauerei; BGH, Urteil vom 18.03.2010 - I ZR 172/08 - Master of Science Kieferorthopädie; BGH, Urteil vom 13.06.2012 - I ZR 228/10 - Stadtwerke Wolfsburg).




      3. Soweit ein sehr kleiner Kreis von angesprochenen Verbrauchern bei der
      Angabe des TM-Symbols von einer eingetragenen, jedenfalls aber einer in
      Deutschland bereits geschützten Marke ausgeht, überwiegt im Rahmen der
      gebotenen Interessenabwägung der Schutz dieser Verbraucher nicht das
      Interesse eines Werbenden, der mit der Verwendung des TM-Symbols
      wahrheitsgemäß auf ein laufendes Antragsverfahren vor dem Markenamt
      hinweist. Zudem ist die Werbewirkung einer solchen Angabe, der Werbende
      verfüge über einen markenrechtlich geschützten Slogan, nur gering. Ein
      dahingehender Irrtum eines Teils der angesprochenen Verbraucher ist
      damit auch nur in einem geringen Maß geeignet, deren geschäftliches
      Verhalten zu beeinflussen.


      Quelle:
      dejure.org/dienste/vernetzung/…=MIR%202013,%20Dok.%20047
      medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2482
      dury.de/wettbewerbsrecht/wettb…ur-unregistered-trademark



      Vertraue in Rechtssachen NIE Wikipedia :D

      Aber eigentlich ist es ja eh egal.
      Recht hast du allerdings, das es es keine Vollständig Registriertes Produkt ist, sondern nur, das es beantragt wurde. Außerdem, warum unbedingt TM? Stell es einfach unter Creativ Commons oder denk dir selber eine Linzenz speziell für dein Rogramm aus, das ist wesentlich einfach und du kannst genau bestimmen, was du willst.
      Liebe Grüße
      sothere
      Naja da muss ich dir auch wieder Recht geben.
      wie meinst du das mit selber eine lizenz ausdenken?
      Im Bezug auf Creativ Commons ?

      Da hab ich mir noch keinen wirklichen Kopf gemacht, ist mir ja im Prinzip auch nicht so wichtig, hätte ich mir vorher überlegen sollen :D

      Bei Wiki steht ja noch weiter: In Deutschland und Österreich bringt das Trademark-Symbol keinerlei Vorteile.

      Aber ich werde mir Gedanken machen, Danke ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „TRiViUM“ ()

      Update-Changelog V3.1

      • Neues, übersichtlicheres Design für den Senderlisten-Editor
      • Sender können in Kategorie nach Namen gesucht werden
      • Neue Kategorie hinzugefügt: 50er
      • Neue Kategorie hinzugefügt: 60er
      • Neue Kategorie hinzugefügt: Party
      • Neue Kategorie hinzugefügt: Filmmusik & Soundtrack
      • Neue Kategorie hinzugefügt: Mix
      • Neue Kategorie hinzugefügt: Nachrichten
      • Neue Kategorie hinzugefügt: Sport
      • Neue Kategorie hinzugefügt: Volksmusik
      • Captchacode für "Fehler melden" von 8 auf 3 Zeichen reduziert
      • "Einstellungsdatei wurde nicht gefunden"-Fenster entfernt
      • Abhängigkeit zu den 2 WMP-DLLs entfernt
      • Kleine Fehlerbehebungen

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      MfG,
      TRiViUM

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      Hallo,
      bin durch Zufall auf dein Radio gestoßen.
      Nun habe ich mir das mal gezogen und dann angestartet.

      Dann erscheint das Logo von dir und direkt dahinter eine Fehlermeldung die ich nicht sehe.
      Auch nicht nach vorne geklickt bekomme...

      Also hilft nur noch der Taskmanager...
      __________________________________________
      mfG.

      André

      __________________________________________
      Angewandte Entwicklungsumgebung: Visual Studio 2019,
      C#, SQL, JAVA, VB(A).NET, DATENBANKEN aller Art,
      Access alle Versionen
      Hi,

      Danke schon mal dafür.

      Hattest du dir die Version 3.2 geladen?

      Ich weis, woran der Fehler liegt...
      Update kommt gleich :D

      Kann jetzt neu runtergeladen werden,
      funktioniert jetzt wieder ohne probleme :)

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