Sehr geehrter Herr ***,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Betrieb von Gateways im Zusammenhang mit der Nutzung von Funkanlagen wird von der Bundesnetzagentur weder zugelassen bzw. erlaubt noch verboten, da diese Nutzung nicht unmittelbarer Gegenstand der Frequenzregulierung ist.
Die Frequenznutzungsbestimmungen in Frequenzzuteilungen regeln die betrieblichen und technischen Eigenschaften der Funkübertragungsstrecke bzw. der Luftschnittstellen, also den Bereich zwischen Sender und Empfänger. Dazu zählt nicht die Verbindung von Funkanlagen über eine niederfrequente Schnittstelle, beispielsweise Mikrofon- oder Kopfhörerbuchsen, mittels einer speziellen Software mit einem anderen Übertragungsmedium, z.B. dem Internet. Immer vorausgesetzt bleibt selbstverständlich, dass die Funkgeräte nicht derartig verändert werden dürfen, dass die Herstellerkonformitätserklärung unwirksam wird, oder durch unsachgemäße Handhabung bzw. technische Fehler bestimmungswidrige funktechnische Ereignisse, wie z.B. Daueraussendungen, produziert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Woditschka, Bundesnetzagentur 225-8
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Betrieb von Gateways im Zusammenhang mit der Nutzung von Funkanlagen wird von der Bundesnetzagentur weder zugelassen bzw. erlaubt noch verboten, da diese Nutzung nicht unmittelbarer Gegenstand der Frequenzregulierung ist.
Die Frequenznutzungsbestimmungen in Frequenzzuteilungen regeln die betrieblichen und technischen Eigenschaften der Funkübertragungsstrecke bzw. der Luftschnittstellen, also den Bereich zwischen Sender und Empfänger. Dazu zählt nicht die Verbindung von Funkanlagen über eine niederfrequente Schnittstelle, beispielsweise Mikrofon- oder Kopfhörerbuchsen, mittels einer speziellen Software mit einem anderen Übertragungsmedium, z.B. dem Internet. Immer vorausgesetzt bleibt selbstverständlich, dass die Funkgeräte nicht derartig verändert werden dürfen, dass die Herstellerkonformitätserklärung unwirksam wird, oder durch unsachgemäße Handhabung bzw. technische Fehler bestimmungswidrige funktechnische Ereignisse, wie z.B. Daueraussendungen, produziert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Woditschka, Bundesnetzagentur 225-8