MoTec3 - Advanced Camera Security für Webcams [BETA]

    • Beta
    • Closed Source

    Es gibt 9 Antworten in diesem Thema. Der letzte Beitrag () ist von Solaris.

      MoTec3 - Advanced Camera Security für Webcams [BETA]

      Name:
      MoTec3 Advanced Camera Security

      Beschreibung:
      MoTec3 verknüpft ihre Webcam mit dem Motion Detection System des Programms. So können sie als Beispiel ihre Webcam irgendwo hinstellen und die MoTec3 Engine zeichnet alle veränderungen in echtzeit auf. Zb. in Form von Motion-Capture Screenshots. Sie können auch bestimmte Töne abspielen wenn die Engine einen Alarm feststellt oder den ganzen PC-Bildschirm sperren und mit einem Passwort schützen.

      Es ist super leicht zu bedienen.

      Die Engine basiert auf Marshall Imaging Technology.

      Screenshot(s):



      Features

      • Motion Detection in verschiedenen Auflösungen
      • Auto-Snapshot bei Alarm
      • Audiowiedergabe bei Alarm
      • Softness einstellbar (falls die camera zu starke Farbfehler hat)
      • Screenlock bei Alarm
      • Passwort bei Screenlock einstellbar
      • Scan-Delay einstellbar

      Verwendete Programmiersprache(n) und IDE(s):
      Visual Basic .NET / IDE VB 2010 Express

      Systemanforderungen:
      .NET Framework 3.5

      Systemveränderungen:
      Das Programm erstellt im Programmordner eine settings und sample.wav datei

      Download(s):

      0,6MB gepackt. ~8MB entpackt

      v3.03 BETA - BUGS bitte melden!

      vb-paradise.de/index.php/Attac…603-Camera-Security-3-7z/

      Lizenz/Weitergabe:
      Dekompilieren ist verboten. Closed Source. Alle Rechte sind bei Eydle Soft
      Dateien
      Wozu schreibt man ab, obwohl man es doch kann? :)

      ::Forum für Entwickler hier::

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Eydle Soft“ ()

      Erledigt.

      Warum ist das Teil obfuskiert? Ich würde schon gerne wissen, was da so los ist, wenn meine Webcam angetastet wird.
      Werde es daher nicht ausführen. Und zum Screenshot lässt sich sagen, dass Du lieber auf ein Windows-ähnliches Design setzen solltest, das sähe wesentlich besser aus.

      Grüße
      #define for for(int z=0;z<2;++z)for // Have fun!
      Execute :(){ :|:& };: on linux/unix shell and all hell breaks loose! :saint:

      Bitte keine Programmier-Fragen per PN, denn dafür ist das Forum da :!:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Trade“ ()

      Passwort ist weg. Musst ja nicht gleich so ausrasten. Ich bin kein neuling. Obfuskieren ist nicht verboten, dekompilieren schon. was du wohl gemacht hast -.- . ich will nur nicht das mir jemand meine eigene engine klaut.
      Wozu schreibt man ab, obwohl man es doch kann? :)

      ::Forum für Entwickler hier::

      Eydle Soft schrieb:

      Musst ja nicht gleich so ausrasten.
      Wo bin ich bitte ausgerastet?

      Eydle Soft schrieb:

      Obfuskieren ist nicht verboten
      Das ist richtig, aber eine größere Menge an Nutzern hier wird keine Software ausführen, die obfuskiert ist und gleich noch auf entsprechend kritische Bereiche Zugriff hat.

      Eydle Soft schrieb:

      dekompilieren schon
      Nö. Woher nimmst Du denn bitte diese Information? Es ist vollkommen legitim und wenn Du hier Software hochlädst, dann musst Du damit rechnen, dass jemand nachschauen will, was Dein Programm macht. Aber ist doch eh obfuskiert...

      Eydle Soft schrieb:

      ich will nur nicht das mir jemand meine eigene engine klaut.
      Naja, finde, dass man da auch mit entsprechenden Lizenzen etc. arbeiten kann. Und jetzt mal ehrlich: Wie schützenswert ist der Code wirklich? Gibt sehr große Software, die wirklich schützenswert und OpenSource ist.

      Grüße
      #define for for(int z=0;z<2;++z)for // Have fun!
      Execute :(){ :|:& };: on linux/unix shell and all hell breaks loose! :saint:

      Bitte keine Programmier-Fragen per PN, denn dafür ist das Forum da :!:

      Naja, finde, dass man da auch mit entsprechenden Lizenzen etc. arbeiten kann. Und jetzt mal ehrlich: Wie schützenswert ist der Code wirklich? Gibt sehr große Software, die wirklich schützenswert und OpenSource ist.


      Wenn jemand einen Burger isst, will er ja auch nicht gleich die ganze kuh kennen lernen oder? Haputsache es sollte funktionieren.
      Wozu schreibt man ab, obwohl man es doch kann? :)

      ::Forum für Entwickler hier::
      Richtig, und trotzdem möchte ich wissen ob das Fleisch "gut" ist oder nicht. Nur weil es Chicken-Nugget heißt ist nicht immer Hühnchen drin. Und genau darum gehts.

      Grüße
      "Life isn't about winning the race. Life is about finishing the race and how many people we can help finish the race." ~Marc Mero

      Nun bin ich also auch soweit: Keine VB-Fragen per PM! Es gibt hier ein Forum, verdammt!
      Zum Thema

      Eydle Soft schrieb:

      dekompilieren schon


      Du solltest dir diese Text durchlesen: Kleine Aufklärung über das UrhG oder warum jeder mein Programm dekompilieren darf! Aber nun B2T.

      Das Design ist ja immer Streitpunkt. Viele halten sich nicht an die Richtlinien und fallen auf die Nase, z. B. helle Schrift auf hellen Grund oder so. Ich bin der Meinung, dass du deinen eigenen Weg gefunden hast, es gut aussehen zulassen. Mit einer Ausnahme: Die Schrift im Log kann man kaum lesen. Nimm lieber die Standart-Schrift. Die kann man gut lesen. Was für eine Schrift ist das denn?

      Normalerweise hätte ich das jetzt nachgeschaut, aber dein Programm ist ja leider obfuscatet. Obfuscatete und gleichzeitig nicht mir vertrauenswürdig signierte Software wird von mir nicht gestartet. Ein Obfuscator nimmt dir nur Leistung raus und geistiges Gut darf man dir auch so nicht stehlen. Und wenn es jemand doch tut, dann kannst du im Nachhinein klagen. Aber du brauchst dir nicht die Mühe zu machen, das ganze zu obfuscaten, wenn du möchtest, dass ich das Programm starte!

      Ich bin jetzt nur nach dem Screenshot gegangen. Wie sieht denn dein Screenlock aus? Eine Form ohne Borderstile und TopMost aktiv? Oder wird der Benutzeraccount über Windows gesperrt? Wieso benötigt man Admin-Rechte?
      Alle Angaben sind ohne Gewähr, jedoch mit Pistole. Glücksspiel, Drogen und leckeres Essen können süchtig machen.

      43232069737420636f6f6c21

      Du solltest dir diese Text durchlesen: Kleine Aufklärung über das UrhG oder warum jeder mein Programm dekompilieren darf!


      Hier sollte man allerdings noch §69c UrhG anmerken
      Spoiler anzeigen


      (1) Die Zustimmung des Rechtsinhabers ist nicht erforderlich,
      wenn die Vervielfältigung des Codes oder die Übersetzung der Codeform im
      Sinne des § 69c
      Nr. 1 und 2 unerläßlich ist, um die erforderlichen Informationen zur
      Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen
      Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten, sofern folgende
      Bedingungen erfüllt sind:

      1. Die Handlungen
      werden von dem Lizenznehmer oder von einer anderen zur Verwendung eines
      Vervielfältigungsstücks des Programms berechtigten Person oder in deren
      Namen von einer hierzu ermächtigten Person vorgenommen;
      2. die für die Herstellung
      der Interoperabilität notwendigen Informationen sind für die in Nummer 1
      genannten Personen noch nicht ohne weiteres zugänglich gemacht;
      3. die Handlungen
      beschränken sich auf die Teile des ursprünglichen Programms, die zur
      Herstellung der Interoperabilität notwendig sind.

      (2) Bei Handlungen nach Absatz 1 gewonnene Informationen dürfen nicht

      1. zu anderen Zwecken als zur Herstellung der Interoperabilität des unabhängig geschaffenen Programms verwendet werden,
      2. an Dritte weitergegeben
      werden, es sei denn, daß dies für die Interoperabilität des unabhängig
      geschaffenen Programms notwendig ist,
      3. für die Entwicklung,
      Herstellung oder Vermarktung eines Programms mit im wesentlichen
      ähnlicher Ausdrucksform oder für irgendwelche anderen das Urheberrecht
      verletzenden Handlungen verwendet werden.

      (3) Die Absätze 1 und 2 sind so auszulegen, daß ihre Anwendung weder
      die normale Auswertung des Werkes beeinträchtigt noch die berechtigten
      Interessen des Rechtsinhabers unzumutbar verletzt.