TSE für Kassenprogramme - VB 6 Code Beispiel liegt vor

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  • .NET (FX) 4.5–4.8

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema. Der letzte Beitrag () ist von Harry55.

    Hallo,

    so hab ich es gemacht.
    1. Information geholt. Bundesfinanzministerium usw.
    Wichtig ist zunächst die DSFinV-K (Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme)
    Das ist zunächst das Wichtigste.
    2. Weitere wichtige Information ist: Technische Richtlinie BSI TR-03153
    obwohl es weiteres gibt, ist nicht alles nötig, wenn man mit passenden Anbietern arbeitet.

    3. Tools (unten beschrieben)

    Ich arbeite mit Cryptovision. Die sind in Gelsenkirchen od. Herne meine ich.
    Das wichtige ist die DLL die angeboten wird. Für VB6, VB-Net, C# u.a.
    Der Support ist sehr gut. Es wird schnell geholfen usw.
    Kann ich nur empfehlen. In dieser Art gibt es nicht viele Anbieter.
    Cryptovision, Diebolds, aus der Schweiz eine Firma und die letzte ist mir entfallen.
    Nur soviel gesagt. Soeben mit reinprogrammiert ist es nicht getan . Aber, wenn man sich einarbeitet,
    wird es sicherlich schon funktionieren.
    Übrigends bietet Cryptovision auch gut verständlichen Beispielcode in den oben genannten Sprachen an.

    Vielleicht kann jemand damit etwas anfangen
    Gruß Roberto
    Warum manche noch nicht umgestellt haben:

    Die Umstellung ist erst für den 31.12.2022 vorgesehen. Nämlich für all jene, die zwischen 2010 bis 2019 ein Kassensystem gekauft haben welches sich nicht umrüsten lässt. Hat man aber 2020 ein Kassensystem gekauft, oder das alte kann man umrüsten, dann MUSS man ab 01.04.2021 umgestellt haben - ohne wenn und aber.


    Das betrifft "uns" aber überhaupt nicht. Das betrifft die sogenannten "Knopferlkassen" die bauartbedingt nicht aufrüstbar sind. Auf Computersoftware trifft das leider zu 100% nicht zu. Hier ist der Stichtag für die Ausrüstung mit einer TSE bereits der 30. September 2020 gewesen. Alles andere ist einfach die Unwahrheit oder Unwissen.

    Das Finanzministerium und das BSI schreiben:
    Die Ausnahme von der Pflicht zur Nutzung einer TSE bedingt, dass die Systeme vor dem 1. Januar 2020 angeschafft und auch vor dem 1. Januar 2020 überlassen wurden sowie die Voraussetzungen des Artikel 97 § 30 Absatz 3 EGAO erfüllen.

    Absatz 3 (Auszug aus
    https://www.gesetze-im-internet.de/aoeg_1977/art_97__30.html):
    Wurden Registrierkassen nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft, die den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 (BStBl. I S. 1342) entsprechen und die bauartbedingt nicht aufrüstbar sind, so dass sie die Anforderungen des § 146a der Abgabenordnung nicht erfüllen, dürfen diese Registrierkassen bis zum 31. Dezember 2022 abweichend von den § 146a und § 379 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 der Abgabenordnung weiter verwendet werden.
    Liebe Grüße
    Roland Berghöfer

    Meine aktuellen und kostenlos verwendbaren Tools (mit VB.NET erstellt): freeremarkabletools.com | priconman.com | SimpleCalendar | AudibleTouch | BOComponent.com | bonit.at
    Meines Wissens (!) gibt es hier für verschiedene Bundesländer noch Aufschubfristen. Niedersachsen hat bis zum 1.4.2021 aufgeschoben. Aber wie gesagt, das ist das was ich meine zu wissen. Und so sieht es hier halt auch aus, viele Bons sind noch ohne !!

    Schöne Weihnachten
    Ich bin Umsteiger: Früher VB 4.0 prof, heute VB NET unter Studio 2019 Community Edition (und da noch ein Greenhorn :D )
    @mgbig
    Meines Wissens (!) gibt es hier für verschiedene Bundesländer noch Aufschubfristen. Niedersachsen hat bis zum 1.4.2021 aufgeschoben.

    Ja, das ist korrekt. Jedoch unter der Voraussetzung, dass der Aufschub auch begründet werden kann. Durch Corona ist "ich kanns mir aktuell nicht leisten" auch einer der Gründe. Aber "ich warte noch ab" ist keiner. Kassenhersteller kann noch nicht liefern ist auch ein Grund. Generell muss der Kunde die TSE spätestens zum 30. September 2020 beim Kassenhersteller bestellt haben.

    Wir haben bisher ca. 250 TSE´s bei unseren deutschen Kunden in Betrieb genommen. Kapazitäten (Hardware und Technikerzeit) hätten wir genügend, aber es gibt immer noch Kunden die mit der Bestellung abwarten. 250 Installationen sind nicht viel. Zum Vergleich: In Österreich haben wir über 4000 Kunden mit einer TSE ausgestattet - das war ein ganz anderes Kaliber - alle innerhalb von 2 Monaten - alle haben bis zum letzten Moment mit der Bestellung gewartet (Aufschub vom Aufschub vom Aufschub) ;-). Und wir sind nur zu dritt !!

    Ich wünsche Euch allen ein frohes Fest!
    Liebe Grüße
    Roland Berghöfer

    Meine aktuellen und kostenlos verwendbaren Tools (mit VB.NET erstellt): freeremarkabletools.com | priconman.com | SimpleCalendar | AudibleTouch | BOComponent.com | bonit.at

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „dive26“ ()

    Wer noch nicht umstellen will, hier folgender Tipp:

    Wer generell NICHT umstellen muss: All jene, die elektronisch nichts aufzeichnen, bzw. keine elektronischen BONs ausstellen, bzw. keine elektronischen Rechnungen ausstellen. Die ganzen Bestimmungen gelten AUSSCHLIEßLICH für elektronische Aufzeichnungen. Wer noch immer ausschließlich Quittungsblöcke nutzt ist auch NICHT an die neuen Bestimmungen gebunden.

    Eine Registrierkassen-Pflicht gibt es definitiv nicht. Es gibt aber eine Registrierkassen-Umstellungs-Pflicht, für all jene die noch keine TSE in ihrer vorhandenen Registrierkasse (bzw. elektronischem Aufzeichnungssystem) haben. Bei Neuanschaffung einer Registrierkasse, ist eine TSE ohnehin automatisch vorhanden.
    Wenn manche Geschäftsinhaber noch immer keinen konformen BON ausstellen, dann kann dies dennoch Rechtens sein. Diese sind evtl. befreit, oder unterliegen den neuen Bestimmungen nicht (Der Gesetzgeber hat hier reichlich offene Türen gelassen).

    Auskunft, Bestätigung und Nachweise gerne bei jedem Finanzamt, bei jedem Steuerberater und wenn es unbedingt sein muss ggf. bei Google (ist aber mit Vorsicht zu genießen, da viele Leute Kommentare posten, die falsch sind).

    Es gibt übrigens beim Finanzamt auch Anträge auf Befreiung dieser Bestimmungen. In Einzelfällen werden diese Anträge auch genehmigt. Die Argumente sollte man aber vorher genau überlegen.

    Was reine Software-Systeme angeht: Man darf diese bedenkenlos einsetzen! Man darf damit jedoch keine BONs und keine Rechnungen ausstellen die den Kunden übergeben werden. Dies ist verboten! Seine Einnahmen/Ausgaben, Kunden, Termine, Mitarbeiter, Lager etc. darf man damit dennoch weiterhin verwalten.


    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von „RKCologne“ ()

    @Harry55: Das Klassenmodul hab ich mir selbst gebastelt und "vollgepackt" mit Funktionen. Der Beispiel-Code zum Ansprechen der TSE-Module wurde zwar mitgeliefert, war aber teils fehlerhaft. Keine Ahnung ob derjenige wirklich in VB6 programmiert, oder einfach nur damit zeigen wollte, wie es ungefähr aussehen könnte. Jedenfalls war nach relativ wenig Zeitaufwand alles zurecht gebogen und die von mir erstellte Klasse könnte ich später mal zur Verfügung stellen. Zu deiner Frage bezüglich "etwas Programmiercode" muss ich sagen, dass das Netz voll ist mit Beispielen für VBA und VB6 und VB.Net welche TSEs ansprechen. Die sind aber ziemlich alle fehlerhaft oder nur auszugsweise. Wie bereits erwähnt, könnte ich später mal meine Klasse zur Verfügung stellen. Eines kann ich schonmal verraten: Der Code ist NICHT für EPS..-Module. Lasst euch überraschen.. (Ein bisschen Spannung muss sein) [/quote]

    @RKCologne
    Wie komme ich an deine Lösung, Kontaktaufnahme?