Feuerzeug/Zündhölzer mit welchem Alter?

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema. Der letzte Beitrag () ist von fraju.

    Die Frage ist berechtigt.
    Nur die Antworten etwas unbedacht.

    Habe auch einmal gesucht.
    google.de/search?hl=de&source=…eta=lr%3Dlang_de&aq=f&oq=

    Die gewerbliche Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Für Zigarettenautomaten gilt eine Übergangsfrist: sie müssen bis 31.12.2008 technisch so umgerüstet sein, dass Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren die Entnahme von Zigaretten nicht möglich ist.



    Nichts weiter gefunden.

    Bis jetzt habe ich die Abgabe von Streichhölzern und Feuerzeugen den Tabakwaren gleichgesetzt,
    also unter 18 nicht erlaubt.


    Was ist neu beim Jugendschutz?

    Tabakprodukte dürfen nicht mehr an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden (Mindestalter bisher: 16 Jahre). Sonst droht ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro. Und: Minderjährige dürfen nicht mehr öffentlich rauchen.

    Und Feuerzeuge fallen da auch drunter so bekloppt es erscheinen mag .





    Gruß
    Also ich wollt mit 14 mal en Sturmfeuerzeug kaufen, und da kam so ne Verkäuferin mit einem dickem Gesetzbuch
    angedackelt, wo deutlich drin stand:
    Streichhölzer und Feuerzeuge leglicher Art erst ab 16 Jahren.
    Daraufhin durft ich es natürlich nicht kaufen ;(

    lg

    MAAN10 schrieb:

    Wie soll man dann Jugendfeuerwerk anzünden??? mit einer Linse???

    Unter Aufsicht geht es immer!
    Wie oft zündest du denn ein "Jugendfeuerwerk" an?
    Was ist das überhaupt,ein "Jugendfeuerwerk"?

    P.S. Feuerzeuge sind gefährlich,das wissen die Personen Genau,welche schon Opfer der Feuerspielerei wurden.
    Gruß

    Mad Andy schrieb:

    fraju schrieb:

    Für was brauchst du denn ein Feuerzeug?

    Um eine Kerze am Grab meines seeligen Großvaters anzuzünden, z.B.? Das Gesetz ist doch echt bekloppt...
    Man kann aber genauso den nächstgelegenen Wald abbrennen weil man mit seinen Freunden ein Lagerfeuer machen wollte. Da fallen mir auf Anhieb gleich zwei Fälle aus meiner Umgebung ein (einmal Feld und einmal Hotel abgebrannt).

    MAAN10 schrieb:

    Wie soll man dann Jugendfeuerwerk anzünden??? mit einer Linse???
    Du kannst doch auch einfach deine Eltern fragen.
    Hallo
    feuerwerk-sauer.de/gesetz.html


    Feuerwerkskörper der Klasse I
    dürfen das ganze Jahr über, auch an Personen unter 18 Jahren, abgegeben werden (§21 (1) 1. SprengV). Kinder unter 12 Jahren sollten diese Gegenstände nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden. Der Vertrieb ist auch außerhalb von Verkaufsräumen sowie an Kiosken und im Reisegewerbe erlaubt (§22 (1) und (3) 1.SprengV).



    Leider nur von 2002 des halb wiederspricht es sich zur aktuellen Gegebenheit.
    Die 12 ist jetzt mindestens 16.
    12 jährige könnten trotzdem kaufen, aber nicht ohne Aufsicht anwenden.
    Das eigenartige ist ,das nichts zu finden ist(bis jetzt)
    Sucht doch ein mal das Aktuelle?!


    Edit:

    Quellcode

    1. Klasse I
    2. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse I (Kleinstfeuerwerk) können von jedermann gekauft und
    3. abgebrannt werden.


    Hier gibt es keine Altersbegrenzung , also ab 0 Jahre.
    Muß Fehlerbehaftet sein.


    Edit:Kurios
    feuerwerk-und-co.de/index.php?/content/view/15/33/
    Gruß

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von „fraju“ ()

    Geh einfach zu einer Tankstelle und hol dir ein Feuerzeug
    Einer aus meiner Klasse hat sich jeden Tag bevor er zur Schule eine 5-Packung Feuerzeuge geholt und dan die Wand geworfen (Irgendwann war aber das Geld weg :D )

    Ein Feuerzeug zu besitzen ist nicht illegal, aber man kann damit illegale Sachen machen (Feuer legen etc.)

    SAR-71 schrieb:

    Ein Feuerzeug zu besitzen ist nicht illegal, aber man kann damit illegale Sachen machen (Feuer legen etc.)


    Es geht nicht um ein Feuerzeug, sondern um die Gesetzeslösung.
    Deswegen ist dein Vorschlag Kindlich oder unbedacht.
    ein großes Messer oder eine Schusswaffe zu besitzen ist auch strafbar,auch wenn damit keine Strafbare Handlung begangen wird.

    P.S. Suche das entsprechende Gesetz,ist einmal etwas Sinnvolles.
    Gruß

    fraju schrieb:


    ein großes Messer oder eine Schusswaffe zu besitzen ist auch strafbar,auch wenn damit keine Strafbare Handlung begangen wird.


    Auch hier kommt auf die genau Sachlage drauf an, eine Softair(Air Soft) ist auch eine Schusswaffe bei der es auch noch eine gesonderte Gesetzlage gibt, der Besitz aber auch nicht Strafbar ist
    Ebenso mit Messern (Oder besser gesagt Schwertern), diese lassen auch ohne Probleme erwerben und der Besitz eines dieser Schwerter ist nicht Strafbar

    Und so ist das auch (schätzungsweise) bei Feuerzeugen
    Richtig... (ich hoffe aber das du sofort gewusst hast wie ich es meine)

    Deswegen erst das Gesetz kennenlernen(suchen) ehe unbedacht Vorschläge gemacht werden.
    P.S.Welche Eltern würden einen 12 -15 Jährigen ständig ein Feuerzeug bei sich tragen lassen.
    Ich habe nie eins bei mir.

    Gruß