Angepinnt Urheberrecht und seine Anwendung

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema. Der letzte Beitrag () ist von Runshak.

    Urheberrecht und seine Anwendung

    Hey liebe Community,

    Copy&Paste ist in Zeiten von Web 2.0 ein beliebter Sport. Blogs, Social Media- Einträge oder wie hier, die eigenen Programme, werden mit Bildern, Texten und anderen fremden Inhalten bestückt. Das Urheberrecht beachten hierbei nur die wenigsten und riskieren damit, bewusst oder unbewusst, teils saftige Strafen.

    Frau Dr. Hoffmann hat in ihrem Blog 'PR Doktor. Das Kommunikationsblog' ein Interview mit der Rechtsanwältin Anja Neubauer zum Thema Urheberrecht veröffentlicht: kerstin-hoffmann.de/pr-doktor/…rlaubt-wo-drohen-strafen/

    Kurz und knapp werden darin die wichtigsten Punkte zum richtigen Zitieren, verlinken, veröffentlichen und nutzen von fremden Werken behandelt. Meiner Meinung nach Pflichtlektüre für alle, die noch keinen Überblick über die aktuelle Rechtslage haben.

    Gruß, Manschula

    P.S.: Diskussion bitte in [Diskussion] Urheberrecht und seine Anwendung MfG gs93

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „Manschula“ () aus folgendem Grund: Link zur Diskussion formatiert

    Ich glaube SemperVideo hat momentan irgendwas zum Thema Zitat Freiheit erwähnt.
    Es gibt doch auch dieses z.b 123recht da kann man sich auch über aktuelle dinge Informieren, das mache ich dort auch immer.

    LG.L
    Da ich das Thema - insbesondere gerade hier im Forum - für recht wichtig erachte, habe ich es mal angepinnt. Danke für die Links!
    To make foobar2000 a real random music player, I figured out the only way to achieve this is to use Windows Media Player.

    At some point in time, you recognize that knowing more does not necessarily make you more happy.

    Comicbilder als Avatar: Das Urheberrecht im Profil

    Hey liebe Community,

    in einer großen Aktion haben viele Mitglieder bei Facebook ihre Comichelden als Profilbild gewählt. Kleines Bild mit großes Wirkung, denn dadurch wurde nach Auffassung von Dr. Markus Ruttig, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei CBH Rechtsanwälte in Köln, gegen das Urheberrecht verstoßen. Eine ausführliche Beschreibung, was als Profilbild (nicht) geht, zeigt sein Beitrag bei Legal Tribune.

    Sicherlich auch für den einen oder anderen hier im Forum interessant.

    Diskussion bitte in vb-paradise.de/sonstiges/off-t…echt-und-seine-anwendung/

    Gruß, Manschula

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „Manschula“ ()

    Computerprogramme und das Urheberrecht: „Dekompilierung“

    Der folgende Beitrag möchte einen kurzen Überblick geben, ob und in welchem Umfang Computerprogramme nach dem deutschen Urheberrecht geschützt sind und was es beim Thema der sog. „Dekompilierung“ zu beachten gilt. Hierzu wird auf die relevanten Gesetzestexte, insbesondere auf das Urheberrechtsgesetz, sowie auf ausgesuchte Fachliteratur der Rechtswissenschaften verwiesen. Dieser Beitrag stellt keine konkrete Rechtsberatung dar!

    Schutzfähigkeit eines Computerprogramms
    Computerprogramme sind in Deutschland durch das Urheberrecht geschützt (§2 Abs. 1 Ziff. 1 UrhG) und werden in Abschnitt 8 („Besondere Bestimmungen für Computerprogramme“) gesondert behandelt (§69 UrhG). Hierbei definiert das UrhG „Computerprogramme“ als „[…] Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials. […]“ (§69 a Abs. 1 und 2). Damit sind nach Redeker „[…] sowohl das Quellprogramm als auch das Objektprogramm[.]“ (Redeker 2007: Rn 4) geschützt. Nicht geschützt seien, nach Redeker, hingegen die Überlegungen und Ideen, auf denen das Programm konzipiert wurde (ebd.: 8).

    Wie bei anderen Werken auch, die durch das UrhG geschützt werden (sollen), müssen Computerprogramme eine gewisse „Schöpfungshöhe“ aufweisen. Das UrhG formuliert in §69 a Abs. 3: „Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden.“ Die Rechtswissenschaften sieht darunter mittlerweile jedes Computergramm, welches nicht durch jedermann auf die Schnelle erstellt werden könne (Redeker 2007: Rn 2-14). Kurz und knapp formuliert es Redeker: „[…] Schutzfähig ist alles, was nicht banal ist. […]“ (ebd.: 12)

    „Dekompilierung“
    Das UrhG widmet sich dem Thema „Dekompilierung“, also dem Rückübersetzen des Quellcodes aus der Maschinensprache bzw. dem Objektcode (Redeker 2007: Rn 95), in §69 c sowie in §69 e. Grundsätzlich hat der Urheber „[…] das ausschließliche Recht […]“ (§69 c UrhG), das Computerprogramm zu übersetzen oder zu bearbeiten (ebd. Abs. 2). Nur um die Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten, sieht das UrhG in §69 e eine Ausnahme vor. Für andere Zwecke so Redeker, wie zum Beispiel für die Fehlerbereinigung, für die Erweiterung um neue Funktionen oder aus Neugier, dürfe ein Computerprogramm nicht zurückübersetzt werden (Redeker 2007: Rn 96): „[…]Dies gilt selbst dann, wenn die Dekompilierung im privaten oder wissenschaftlichen Bereich vorgenommen wird.“ (Bettinger, Schneider, Schramm 2011).

    Diskussion dazu bitte in [Diskussion] Urheberrecht und seine Anwendung

    Quellen

    Die richtige Lizenz für mein Programm? Creative Commons-Lizenzen

    Immer wieder kommt die Frage (hier im Forum) auf, unter welcher Lizenz man sein Programm bereitstellen soll. So mancher schwört auf die eigene Kreativität und verfasst seine Lizenzen selber. Ob eine solche selbst-getippte Version allerdings den rechtlichen Anforderungen genügt, bleibt zumindest fraglich. Abhilfe bieten sechs vorgefertigte Lizenzen der Organisation "Creative Commons". Diese regeln so ziemlich jeden Fall von gewünschter Namensnennung, Modifizierung und Weitergabe der eigenen Werke.

    So mancher Nutzer erliegt aber auch dem Trugschluss und verwechselt eine solche CC-Lizenz mit einem "Freifahrtschein" - und schon beginnt wieder das muntere Kopieren. Dass dies natürlich illegal ist, wurde in diesem Thema schon zu Beginn geklärt.

    Einen guten Überblick über die sechs verschiedenen CC-Lizenzen, was sie bedeuten, was man (nicht) darf und wie man sie korrekt einbindet, zeigt dieser interessante Beitrag auf Caschys Blog. Er ist übrigens der zweite Teil in der Reihe "So schnell wird man Content-Dieb". Den ersten Teil findet ihr hier.

    Diskussion dazu bitte in [Diskussion] Urheberrecht und seine Anwendung

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    Hi,

    ich bin gern bei WBS auf YouTube (Channel Kanzlei Wilde Beuger Solmecke). Das ersetzt zwar keine Rechtsberatung aber man kann immer wieder mal dort vorbeischauen um sich nebenbei über die aktuelle Rechtslage speziell zum Thema IT, EDV, Urheberrecht, Tauschbörsen etc.. auf dem Laufenden zu halten :) Für alle die den Kanal noch nicht kennen, einfach mal dort vorbeischauen


    Link :thumbup:
    Hello World
    Hey,

    ich denke, das gehört hier rein.

    youtube.com/watch?v=YHtyKcmpyjI

    Eine schöne neue Welt, die uns da bevor steht.
    Die Unendlichkeit ist weit. Vor allem gegen Ende. ?(
    Manche Menschen sind gar nicht dumm. Sie haben nur Pech beim Denken. 8o
    Das betrifft ja nur "Medien" und nicht Programme und Programmcodes.
    Also ich muss sagen "mich persönlich und mein Geschäft trifft das überhaupt nicht".
    Liebe Grüße
    Roland Berghöfer

    Meine aktuellen und kostenlos verwendbaren Tools (mit VB.NET erstellt): freeremarkabletools.com | priconman.com | SimpleCalendar | AudibleTouch | BOComponent.com | bonit.at