Ist das © eigendlich erlaubt?

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema. Der letzte Beitrag () ist von Cross.

    Ist das © eigendlich erlaubt?

    Hallo!
    Ich habe gemerkt dass viele das © in ihrem Programm benutzen...
    Ich denke mal, dass sie alle kein Patent darauf angemeldet haben.

    Darf man das überhaupt nehmen?


    MFG
    STEAM-PROFIL // CS:GO'LER // WEBSEITE

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Cross“ ()

    ...ein "©" darf man nicht nur bei, durch Patente geschützem Eigentum benutzen, sondern bei jedem geistigen Eigentum, der von einem selber erschaffen worden ist (Urheberrecht). Also darf jeder, der seine Programme, Filme, Texte etc. selber erstellt hat, ein "©" setzen, da es sein eigener geistiger Eigentum ist.
    MfG
    Hi,

    erstmal: Ich bin kein Jurist. Daher sind alle meine Angeben ohne jegliche Gewähr!

    Das © hat mit einem angemeldeten Patent gar nichts zu tun. Es ist vielmehr das Copyright-Zeichen, mit dem der Autor eines Werkes (wozu auch Programme gehören) den Benutzer darauf aufmerksam macht, dass das Urheberrecht bei ihm (dem Autoren) liegt. Und da (zumindest in den meisten Fällen ;) ). Und das liegt es ja in der Tat, daher ist die VErwendung des ©-Zeichens meines Erachtens vollständig zulässig.

    Mehr Informationen hier.

    MfG
    Turtle10

    //EDIT: Wow, drei Posts in den paar Minuten, in denen ich geschrieben hat. Das ist mir auch noch nicht passiert...
    Das ist dann sozusagen als zusätzliche Erinnerung (oder Warnung, wie man es nimmt). Du sagtest
    zumindest in Deutschland wäre das so, ist das in anderen Ländern anders geregelt (kenne mich wirklich nicht sehr gut aus, bin ziemlich jung[11]) ?
    Es war scheinbar in den USA bis vor einiger Zeit (ich glaube, bis 1989 oder so) der Fall, dass ohne einen gesetzten Copyright-Vermerk der Urheber seine Ansprüche verlieren konnte (so geschehen beim Film "Die Nacht der lebenden Toten", einfach mal googlen). HEutzutage gibt es aber Abkommen (z.B. die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst, RBÜ) zwischen sehr vielen Ländern der Welt (im Fall der RBÜ über 160), die das Urheberrrecht auf einen gemeinsamen Standard heben - d.h. heutzutage solltest du Programme auch in den meisten anderen Ländern ohn Copyright-Vermerk veröffentlichen können, ohne dass dir deine Ansprüche flöten gehen. Aber wie gesagt: sicher kann ich es nicht sagen, daher sind alle meine Angeben ohne Gewähr!

    MfG
    Turtle10
    Ich finde es gut dass es das gibt. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, wenn das Zeichen explizit vermerkt ist kann sich keiner rausreden.


    Dieser Beitrag ist © 2010 by %P% ;)
    Hello World
    Juristisch gesehen bringt das Copyright-Zeichen - glaube ich - nichts. Käme es wirklich mal zu einem Fall, wo man sich als Entwickler identifizieren muss, sollte man die Entwicklungsdaten haben.

    Ich bin natürlich nicht allwissend und lasse mich gerne eines Besseren belehren.
    "I think Microsoft has abused the Windows brand so much that it has lost its cachet."
    Paul Thurrott
    Hey,

    das "Copyright" ist ein anglo-amerikanisches Recht und hat mit dem deutschen Urheberrecht nichts zu tun. Während das deutsche Urheberrecht ein Werk (das geistige Eigentum des Urhebers) in ideeller und materieller Weise gegen Dritte schützt, ist das "Copyright" ein Verlagsrecht bzw. ein Vervielfältigungsrecht. Über den Urheber wird keine Aussage getroffen.

    Es ist also unnötig, in Deutschland sein Werk durch das Copyright- Zeichen (C) zu kennzeichnen.

    Gruß, Manschula
    Hey,

    das sind zwei paar Stiefel und nur weil ein paar Unwissende das Copyright-Zeichen verwenden bedeutet das nicht, dass es plötzlich binden wird. Das Copyright ist ein anglo-amerikanisches Recht, welches bei uns nicht gilt und welches über den Urheber des Werkes nichts aussagt.

    Es ist in Deutschland auch nicht nötig, ein Urheberrechtshinweis zu setzen. Hat dein Werk eine gewisse schöpferische Höhe erreicht, fällt es automatisch unter das Urheberrecht.

    Gruß, Manschula
    Hi,

    es hat ja keiner gesagt, dass das Copyright-Zeichen irgendeine bindende Funktion hätte (ich zumindest nicht...). Das ein Urheberrechtshinweis nicht erfodrerlich ist, ist auch klar...

    Nur verstehe ich nicht, wieso du (fast schon ein bisschen abfällig?) von ein "paar Unwissenden" redest, die das Copyrightzeichen verwenden. Das Ding hat nämlich durchaus Nutzen. Es ist (auch im internationalen Gebrauch) mittlerweile so prägnant geworden, dass es von jedem als Hinweis auf einen bestehenden Urheberrechtsanspruch verstanden werden kann. Somit dient es auch als Warnung vor potentiellen Urherberrechtsverstößen.

    Und was noch schwerer wiegt: kommt es zu einem Rechtsstreit um dein Werk, und hast du dein Copyrightzeichen gesetzt, gilst bis zum Beweis des Gegenteils du als der Urheber des Werkes. Siehe dazu §10 UrhG:


    (1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist.
    (2) Ist der Urheber nicht nach Absatz 1 bezeichnet, so wird vermutet, daß derjenige ermächtigt ist, die Rechte des Urhebers geltend zu machen, der auf den Vervielfältigungsstücken des Werkes als Herausgeber bezeichnet ist. Ist kein Herausgeber angegeben, so wird vermutet, daß der Verleger ermächtigt ist.
    (3) Für die Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte gilt die Vermutung des Absatzes 1 entsprechend, soweit es sich um Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes handelt oder Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Die Vermutung gilt nicht im Verhältnis zum Urheber oder zum ursprünglichen Inhaber des verwandten Schutzrechts.


    Und das ist schon ein Grund (zumindest für mich) das Zeichen zu setzen (schaden tut es auf jeden Fall nichts).

    MfG
    Turtle10
    Hey,

    Gott bewahre ;) ich wollte nicht abfällig argumentieren. Vielmehr war das eben auf diejenigen bezogen, welche leider glauben, das Copyright wäre bei uns gültig.

    Es ist nämlich nicht nötig, dein Werk durch das Copyright-Zeichen zu schützen. Dein Auszug aus §10 des UrhG zeigt dies auch ganz deutlich: a) ist an keiner Stelle das Copyright-Zeichen erwähnt, schlicht aus dem Grund, weil es in unserem Rechtssystem nicht bekannt ist und b) ist dein Werk auch dann durch das Urheberrecht geschützt, wenn du nicht primär als Urheber identifiziert werden kannst.

    Es spielt keine Rolle, ob du dein Werk mit "Copyright (C) Hans Hansen" oder nur mir "Hans Hansen" kennzeichnest. Und auch ohne jeden Hinweis ist dein Werk urheberrechtlich geschützt; du als Urheber musst im Zweifel aber deine Ansprüche dann geltend machen, z.B. durch Vorlage des Originals.

    Außerdem ist es falsch zu glauben, das Copyright wäre das anglo-amerikanische Äquivalent zum deutschen Urheberrecht. Das deutsche Urheberrecht schützt das Werk und die Rechte des Schöpfers; das Copyright schützt, bzw. nennt aber lediglich den aktuellen Rechteinhaber.

    Ich möchte an dieser Stelle aber mal auf das angepinnte Thema Urheberrecht und seine Anwendung hinweisen.

    Gruß, Manschula

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von „Manschula“ () aus folgendem Grund: Link zum Thema "Urheberrecht und seine Anwendung" angefügt