Rechtslage: Lizenrecht bei Verkaufen eigener Programme?

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema. Der letzte Beitrag () ist von Fl3xXx.^.

    Rechtslage: Lizenrecht bei Verkaufen eigener Programme?

    Hallo Community!

    Ich habe schon eine Menge (nützlicher) Software geschrieben und wollte frage, ob und wenn ja, unter welchen Vorraussetzungen ich diese verkaufen darf.
    Die SuFu hab ich schon gequält und das ist dabei herausgekommen:

    Beantwortet:

    - Muss man einen Gewerbeschein besitzen? - Ja
    - Muss man Garantie geben? - Ja
    - Darf man eBay dazu benutzen? - Bis zu einer bestimmten Menge

    Unbeantwortet:

    - Darf man Programme, die in Visual Basic und mit Visual Studio 2010 Ultimate erstellt worden sind überhaupt verkaufen?
    - Wie sieht Microsoft das? Darf ich ein Programm verkaufen, welches ich in einer Programmiersprache von Windoof schreibe? (Lizenz-Recht an der Programmiersprache oder so?)
    - Muss ich volljährig sein, um einen Gewerbeschein beantragen zu dürfen? (Fast Wayne, da ich in 2 Monaten 18 werde)

    MfG,
    X-Zat / Momo
    - Darf man Programme, die in Visual Basic und mit Visual Studio 2010 Ultimate erstellt worden sind überhaupt verkaufen?
    Wenn die Ultimate eine MSDNAA oder Dreamspark-Version ist, nein. Sonst ja, selbst mit Express.
    - Wie sieht Microsoft das? Darf ich ein Programm verkaufen, welches ich in einer Programmiersprache von Windoof schreibe? (Lizenz-Recht an der Programmiersprache oder so?)
    Ja.
    - Muss ich volljährig sein, um einen Gewerbeschein beantragen zu dürfen? (Fast Wayne, da ich in 2 Monaten 18 werde)
    Nein.

    Gruß,
    Manawyrm

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Manawyrm“ ()

    Hey,

    also grundsätzlich würde ich in solchen Dingen einen Steuerberater bzw. das örtliche Ordnungsamt kontaktieren. Dann hast du auch Gewissheit, zumal alle hier angegebenen Hinweise hypothetischer Natur sind.

    In Deutschland muss nach § 14 GewO grundsätzlich jede selbstständige Tätigkeit angemeldet werden, eine 'Freigrenze' sieht die Gewerbeordnung nicht vor. Der hier teilweise genannte Betrag i.H. von ~ 7000 Euro ist vermutlich der Einkommensteuerfreibetrag. Dieser beträgt derzeit 7.834 Euro. Wird mehr verdient, muss entsprechend des Steuersatzes nach § 32a Einkommensteuertarif Einkommenssteuer geleistet werden.

    Zu beachten ist, dass gewisse Leistungen des Staates mit dem Einkommen verrechnet werden. Beziehen die Eltern beispielsweise noch Kindergeld und das Kind verdient mehr als 8004 Euro, so muss das Kindergeld für diesen Zeitraum zurückgezahlt werden (vgl. § 32 Abs. 4 EStG).

    Gruß, Manschula
    Wow, danke für die Antworten schonmal!

    Gute Idee, ich werde mich mal mit einem Steuerberater oder dem Ordnungsamt zusammensetzen und schauen was Sache ist. Denn ich habe wenig Lust, vom Staat zurecht eine gelangt zu bekommen ;).

    Aber gut zu wissen, dass ich mein Vorhaben nun scheinbar doch umsetzen kann!

    MfG,
    X-Zat / Momo