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    Es gibt 178 Antworten in diesem Thema. Der letzte Beitrag () ist von DiePod.

      Version 3.1

      @Leseratte: ok bekommst du gleich ;)

      Kurzfristig hab ich mich nochmal rangesetzt und Version 3.1 produziert, da mir heute aufgefallen ist dass es bei jedem kassensystem eine Jugenschutzinfo gibt - und da hab ich das gleich mit eingebaut.
      Download im ersten Post!

      LG
      warum den nicht - mir gefällts


      mfg


      Edit by LaMa5:
      - Das vollständige Zitieren von Beiträgen ('Fullquotes'), die direkt über dem eigenen stehen, ist völlig unnötig und daher nicht erlaubt. (Boardregeln §4.3f)
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      DiePod schrieb:

      Wird warscheinlich auch nie soweit kommen.


      Dann wird dein Kassensystem niemals beim Finanzamt bestehen! Es ist kein Scherz! Deine Kunden werden große Probleme bekommen, wenn sie kein Zertifiziertes System verwenden. Das ist so, als ob du Excel als Kassendatenbank verwendest!

      Ich kann das keinem Empfehlen!!!

      Sorry
      Hi,

      VanDerLars schrieb:

      Deine Kunden werden große Probleme bekommen, wenn sie kein Zertifiziertes System verwenden.
      Kann ich mir nicht vorstellen.
      In welchem Gesetz steht, das ein Fakturierungsprogramm (und ein Kassensystem ist nichts anderes) zertifiziert oder zugelassen sein muss? Es gibt lediglich ein paar Vorgaben, was auf einer Rechnung bzw. einem Kassenbeleg stehen muss, mehr nicht. (Ich lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren!)


      bye ...

      LaMa5.


      EDIT:
      siehe auch §14 UStG
      Die Wissenschaft wird nie ein besseres Kommunikationssystem in den Büros erfinden können als die Kaffeepause.
      (Autor: Earl Wilson, amerik. Schriftsteller)

      https://www.serviceteam-md.de
      Es gibt kein Gesetz dazu! In Deutschland ist gerade einmal 2 % der rechtlich verbindlichen Vorschriften in Gesetzen festgehalten. Vielmehr sind Verordnungen, Vorschriften, Einzelfallentscheidungen diverser (zuständiger) Behörden und Rechtsurteile von Gerichten und Kammern für die Gesetzinterpretation verantwortlich.

      Aus einem Leitfaden des Bundesministerium f. Finanzen gehen diverse Anforderungen an alle EDV-Systeme hervor, die rechtsbildenden Inhalt erzeugen.

      Für Kassensysteme ist es hier mal schnell und knapp zusammengefasst:

      falke-kassen.com/Vorgaben-fuer-Kassensystem

      Edit:
      Auch gut ist das hier:witte-scholz.de/steuerberater/…kliste_zum_kassenbuch.pdf

      Und woran der TE bestimmt auch nicht gedacht hat:kassen-fischer.de/details/item…den-an-kassensysteme.html


      PS:
      Ich will dein Engagement bestimmt nicht demontieren, ich will dir nur helfen, dass das doch recht gute Programm auch eingesetzt werden darf!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „VanDerLars“ ()

      kurz offtopic:
      Ein Zitat aus einem deiner links:

      Spoiler anzeigen
      Laut dem BMF-Schreiben vom 26.11.2010 muss ein Kassensystem ab sofort alle Buchungsdaten im Detail sowie weitere Daten elektronisch und unveränderbar aufzeichnen und mindestens 10 Jahre archivieren


      Wie speichert man daten unveränderbar am besten und einfachsten ?


      Edit by LaMa5:
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      Hi,

      mathisderaltefuchs schrieb:

      Es gibt kein Gesetz dazu! In Deutschland ist gerade einmal 2 % der rechtlich verbindlichen Vorschriften in Gesetzen festgehalten. Vielmehr sind Verordnungen, Vorschriften, Einzelfallentscheidungen diverser (zuständiger) Behörden und Rechtsurteile von Gerichten und Kammern für die Gesetzinterpretation verantwortlich.
      OK ich korrigiere meine Frage dahingehend: In welchem/r Gesetz, Verordnung, Vorschrift, Einzelfallentscheidung, [whatever] steht das, bzw. wurde es festgehalten. ;)

      mathisderaltefuchs schrieb:


      Aus einem Leitfaden des Bundesministerium f. Finanzen gehen diverse Anforderungen an alle EDV-Systeme hervor, die rechtsbildenden Inhalt erzeugen.
      Hier sind aber "nur" die allgemeinen Anforderungen an EDV-Systeme festgelegt, da steht nichts von Zertifizierung oder ähnlichen Geschichten. (BTW: Die aktuellen, verschärften Anforderungen an Bargeschäfte kannte ich bis dato noch nicht). Die Checkliste der Steuerkanzlei, sagt auch nichts über eine Zertifizierung aus und widerspricht teilweise sogar dem Bundesfinanzhof (könnte aber auch an der alten Ausgabe von 2009 liegen).

      Ich will auch nicht abstreiten das eine zertifizierte Software Vorteile ggü. einer nicht zertifizierten Software hat. Auf jeden Fall dahingehend, das der Unternehmer in der Beweispflicht ist, das er alle Vorschriften ordnungsgemäß eingehalten hat. Spätestens an dem Punkt stelle ich mir das schwierig vor, wo es heißt, "Die Daten müssen unveränderbar gespeichert werden."


      bye ...

      LaMa5.
      Die Wissenschaft wird nie ein besseres Kommunikationssystem in den Büros erfinden können als die Kaffeepause.
      (Autor: Earl Wilson, amerik. Schriftsteller)

      https://www.serviceteam-md.de
      Die Zertifizierung steckt hinter der Beweispflicht, dass alles ordnungsgemäß und rechtskonform ist. Alleine zum Selbstschutz vor Schadensersatzansprüchen von Kunden. Wie gesagt in Sachsen beispielsweise verlangt das Finanzamt und die Rechtsaufsicht eine Zertifizierung dieser Software durch die Landeseigene Technische Prüfanstalt (übrigens auch bei Steuersoftware, Systeme für Behörden, allen haushaltswirksamen Programmen und rechtsbildenden Systemen (z. B. für Verträge, Aufträge, Angebote etc)). Das weiß ich, da ich auch schon mal eine ähnliche Idee hatte.

      Außerdem erinnere ich an die unglaublich genaue Programmdokumentation, die das Finanzamt verlangen kann, die Datenspeicherung über 10 Jahre, die Auswertungs- und Berichtsmöglichkeiten und ich vermute mal, dass das nicht einmal alles ist, da ist bestimmt sehr viel noch unter der Oberfläche...

      :(
      Da gibt es schon ein paar Speichermethoden - ist übrigens ein heikles Thema. Behörden machen heute teilweise noch immer Bandsicherungen.
      Hi,

      Solaris schrieb:

      CDs klingen gerade nach der einzigen wirklich konformen Speichermöglichkeit..
      Nope. Die Daten auf der CD selbst sind unveränderbar. Ich könnte aber einfach die CD vernichten und neue, geänderte Daten auf einen neuen Rohling brennen. Da müssen schon andere Maßnahmen herhalten

      VanDerLars schrieb:

      Da gibt es schon ein paar Speichermethoden - ist übrigens ein heikles Thema.
      Das kann ich uneingeschränkt unterschreiben. ;)

      VanDerLars schrieb:

      Behörden machen heute teilweise noch immer Bandsicherungen.
      An einer Bandsicherung ist auch nichts schlechtes. Es gibt kaum andere Medien, die so widerstandsfähig sind und entsprechend große Kapazitäten mitbringen. Je nach System sind die Medien teilweise auch recht preiswert (Euro/Megabyte).

      VanDerLars schrieb:

      Die Zertifizierung steckt hinter der Beweispflicht, (...)
      Das sind imho zwei Paar Schuhe. Eine Zertifizierung erleichtert die Beweispflicht mit Sicherheit, das heißt aber noch lange nicht, das es ohne Zertifiz. nicht belegbar ist.

      VanDerLars schrieb:

      Wie gesagt in Sachsen beispielsweise verlangt das Finanzamt und die Rechtsaufsicht eine Zertifizierung dieser Software durch die Landeseigene Technische Prüfanstalt (übrigens auch bei Steuersoftware, Systeme für Behörden, allen haushaltswirksamen Programmen und rechtsbildenden Systemen (z. B. für Verträge, Aufträge, Angebote etc)).
      Ich möchte meinen, das derlei Vorschriften Angelegenheit des BUNDES sind und nicht des LANDES! Ich kann mir aber gut vorstellen, das das Land sagt: "Wir setzen nur zertifizierte Software ein."
      Wie es bei Steuersoftware & Co. aussieht weiß ich nicht und steht aktuell auch nicht zur Debatte. Ich weiß allerdings, das Verträge, Aufträge, etc. NICHT elektronisch aufbewahrt werden müssen. (Mal davon abgesehen, das ein Angebot nicht rechtsbildend ist.) Verträge können bspw. auch per Handschlag geschlossen werden!
      Ich lasse mich gerne eines besseren belehren (schrieb ich glaub auch schon), allerdings bitte mit einer vernünftigen Quellenangabe und nicht irgendwelchen Interpretationen.

      VanDerLars schrieb:

      Außerdem erinnere ich an die unglaublich genaue Programmdokumentation, die das Finanzamt verlangen kann
      Das hat herzlich wenig mit dem FA zu tun. Es gab mal ein Urteil, das besagt, das zu einer Standardsoftware eine vollständige, aussagekräftige Dokumentation gehört, sei es als Online-Hilfe oder als Handbuch in gedruckter od. elektronischer Form.
      Für Spezialentwicklungen gilt dies nicht, gehört aber mMn zum guten Ton. Hier wird davon ausgegangen, das der Auftraggeber weiß was er bestellt hat.


      bye ...

      LaMa5.
      Die Wissenschaft wird nie ein besseres Kommunikationssystem in den Büros erfinden können als die Kaffeepause.
      (Autor: Earl Wilson, amerik. Schriftsteller)

      https://www.serviceteam-md.de
      Nur mal so eine Überlegung:

      Ist derjenige der diese Software (OpenSource) verwendet, nicht selbst verantwortlich, ob er die Software einsetzt oder nicht?
      Mann müsste nur eine dementsprechende Warnung anzeigen, die aussagt das:

      • es sich um nicht Zertifizierte Software handelt
      • zwar versucht wird, alle Vorschriften genau einzuhalten, dies aber nicht zu 100% gewährleistet werden kann
      • die Verwendung auf eigene Gefahr ist


      Wenn diese Meldung beim ersten bzw. bei jedem Start angezeigt wird, ist man zumindest dagegen abgesichert, das die Person die es Verwendet sagen kann, dass Sie darüber nicht informiert wurde.

      Man könnte auch dazuschreiben, das die Software nur zu Übungszwecken entwickelt wird, damit andere anhand des Codes lernen können und das der Einsatz in Echt-Systemen zwar möglich ist, aber nicht empfohlen wird.

      Somit stellt man von Anfang an klar das einem keine Schuld trifft, sobald der Steuerprüfer sagt, das wäre nicht Vorschriftsmäßig.

      Mfg
      SWYgeW91IGNhbiByZWFkIHRoaXMsIHlvdSdyZSBhIGdlZWsgOkQ=

      Weil einfach, einfach zu einfach ist! :D
      Dem Steuerprüfer ist so eine Warnung herzlich egal. Sollte er zu dem Schluss kommen, dass diese Software nicht geeignet ist, und das ist sie derzeit leider nicht, so wird die Buchführung des Betriebes/ Ladens als nicht ordnungsgemäß behauptet und alle Finanzaktionen, Gewinne, Verluste etc. durch das FA geschätzt - mit ungeahnten und unangenehmen Folgen.

      Wenn das Programm nur zu Testzwecken eingesetzt wird, ist ja auch niemand da, der es bemängeln könnte!

      das heißt aber noch lange nicht, das es ohne Zertifiz. nicht belegbar ist

      Stimmt natürlich aber eine Zertifizierung hat den Vorteil, dass man sich fast sicher sein kann, dass die Software allen Anforderungen gerecht wird. Außerdem kommt das FA dann nicht mal auf die Idee die Eignung der Software in Frage zu stellen!

      OffTopic:
      Ich möchte meinen, das derlei Vorschriften Angelegenheit des BUNDES sind und nicht des LANDES

      Als Insider kann ich das nicht bestätigen. Genaugenommen ist es sogar die Angelegenheit jedes einzelnen Finanzamtes. Diese werden zwar von der Oberfinanzdirektionen, diese durch die Landesfinanzämter und diese durch das Bundesministerium der Finanzen in Berlin gelenkt, sind jedoch im Rahmen der Vorgaben frei Entscheidungsbefugt. Das bedeutet, dass sie niemals eine Vorschrift aufweichen, wohl aber Verschärfen dürfen! Teilweise ist das sogar von Sachgebiet zu Sachgebiet in den einzelnen Ämtern unterschiedlich! Wenn also Sachsen sagt, "wir wollen nur Zertifizierte Software in Euren Läden sehen, sonst führst du keine ordnungsgemäße Buchhaltung", dann kann man sich dem nicht entziehen. Ich spreche bewusst nur von Sachsen, weil ich nur hier die Kenntnis darüber habe, kann mir aber vorstellen, dass es andernorts ähnlich ist?!
      Hi,

      BiedermannS schrieb:

      Mann müsste nur eine dementsprechende Warnung anzeigen, die aussagt das:
      Damit sichert sich zwar der Softwareentwickler rechtlich gegenüber dem Endanwender/Unternehmer ab. Das führt aber dazu, das die Software nicht produktiv eingesetzt wird, was dem Softwareentwickler wiederum nichts bringt. (Es sei denn es ist tatsächlich nur für Test-/Lernzwecke gedacht, und dann kann man sich die Meldung auch sparen)

      VanDerLars schrieb:

      Stimmt natürlich aber eine Zertifizierung hat den Vorteil, dass man sich fast sicher sein kann, dass die Software allen Anforderungen gerecht wird.
      Das habe ich niemals bestritten. ;)

      VanDerLars schrieb:

      Als Insider kann ich das nicht bestätigen. Genaugenommen ist es sogar die Angelegenheit jedes einzelnen Finanzamtes. (...)
      Die FA haben sicherlich teilweise die Möglichkeit, die Gesetze, Verordnungen, etc. unterschiedlich zu interpretieren, ich kann mir aber nicht vorstellen, das derart drastische Verschärfungen zulässig sind.
      Mal ein kleines Beispiel dazu:
      Ein Unternehmer nutzt seit Jahren eine nicht. zertifiz. Software. Das FA hat es jahrelang anerkannt und nichts passierte. Durch eine Verschmelzung von Landkreisen ist plötzlich ein anderes FA zuständig, das dies fordert. Ergo wäre die Buchführung mit einem mal, rückwirkend(!) nicht ordnungsgemäß.
      Außerdem müsste sich JEDES betroffene Unternehmen SELBSTSTÄNDIG über die geänderten Verordnungen informieren und ggf. umsetzen. Auch das ist derart praxisfremd, das es quasi nicht umsetzbar ist. (Ich will damit aber nicht sagen, das unsere lieben Beamten nicht tatsächlich auf solche Ideen kommen könnten.)

      VanDerLars schrieb:

      Wenn also Sachsen sagt, "wir wollen nur Zertifizierte Software in Euren Läden sehen, sonst führst du keine ordnungsgemäße Buchhaltung", dann kann man sich dem nicht entziehen.
      Hier bist Du mir aber immer noch eine Quellenangabe schuldig. :D
      Wenn ich als Unternehmer keine Kenntnis darüber haben kann, weil diese Information nirgends veröffentlicht wurde, ist sie mMn auch nicht rechtskräftig.

      VanDerLars schrieb:

      durch das FA geschätzt
      kurze Anmerkung: das FA "schätzt" nicht, sondern "schätzt dazu". Kleiner aber in meinen Augen sehr wichtiger Punkt. (Hier spreche ich aus Erfahrung, das FA hat vor kurzem meinem Gewinn aus 2010 mal schnell 1/3 dazu geschätzt.)


      bye ...

      LaMa5.
      Die Wissenschaft wird nie ein besseres Kommunikationssystem in den Büros erfinden können als die Kaffeepause.
      (Autor: Earl Wilson, amerik. Schriftsteller)

      https://www.serviceteam-md.de
      @DiePod:

      Du hast auf der ersten Seite des Threads folgendes geschrieben:

      ich bin dabei einen Bauplan zu entwerfen damit sich jeder zum Spaß eine [Geldkassette] bauen kann für kleines Geld - natürlich alles nur der Witz an der Sache, nichts was das Geld sicher schützt

      Kommt der noch irgendwann oder nicht?

      EDIT: Bug entdeckt: Wenn ich einen "Bus Simulator" kaufe kommt die Jugendschutznmeldung. Wenn ich direkt 5 oder so kaufe (5*5 eingebe ) kommt sie nicht.

      EDIT 2: Noch ein Bug: Mayo :D (Allerdings nicht bei Mayo sondern bei Cola - wenn du 5 Colas aufeinmal eingibst steht in der Liste als Preis 26,4. Oben und beim Bezahlen ists richtig.

      EDIT 3: Wenn ich auf Kassenlade öffnen klick kommt ich hab keine Kassenlade - An COM1 hängt aber ein COM-to-USB-Adapter und ich will mit meinem Multimeter die Leitungen durchmessen beim öffnen um zu sehen welche ich brauchen kann - warum öffnet der COM1 nicht einfach??!
      Ich würde mir nämlich gern mal zum Spaß so ne Billlig-Kassenlade bauen....

      EDIT 4: Wenn ich ne neue Rechnung öffne, steht oben "Bereit, treffen sie ihre Produktauswahl". Wenn ich dann eine Ungültge Nummer (zb. 0) eingeb und Enter drück, ist das Feld zwar wieder leer, oben steht aber "Artikel: 0, Preis: €".
      Ich würde bei leerem Warenkorb entweder weiterhin nur "Treffen sie ihre Produktauswahl" anzeigen oder zumindest "Artikel: 0, Preis: 0,00 €".

      EDIT 5: Wenn ich das Fenster "Geld in der Kassenlade" aufrufe, und dann den Betrag mal auf 500€ setze, dann das Fenster schließe, eine sache Kassiere (= es kommt Geld in die "echte" Kasse) und dann das Kassenladenfenster aufruf steht da immernoch 500 €. Warum addiert der die bezahlten Beiträge nicht schon dazu?

      EDIT 6: Mayo-Bug, der zweite: Wenn du über Anzeigen -> Kundenbestellung das Kundenbestellfenster öffnest, und da nur ne Mayo kaufst, fragt der: "Wirklcih Artikel für 5,7 € bestellen"

      EDIT 7: In der Kundenbestellung bei Pkt. 2 steht: Ziehen sie Produkte aus dem Warenkorb per Drag and Drop in ihre Liste. Das geht aber nicht, ich muss die einträge anklicken und hinzufügen wählen.

      EDIT 8: Außerdem ist bei der Kundenbestellung unten ne Zeile "News" funktioniert die irgendwie?

      EDIT 9: Das Schnellinfo-Fenster sollte sich aber die Schriftart, -größe, und -farbe für die nächste Anzeige merken... (Auch nach schließen des Fensters)

      EDIT 10: Wenn ich in das Eintrittskarten-Fenster oben ne Eintrittskarten-ID eintrag die nicht funktioniert, ist die ja Rot hinterlegt. Wenn ich dann, ohne die zu bestätigen, eine neue Eintrittskarte anlege, die diese ID hat, kann ich die trotzdem nicht aus dem feld hinzufügen. Ich muss dann erst das Feld leeren und die ID neu eintragen.

      EDIT 11: Wäre es möglich, den Kassenschubladen-Impuls nicht fest über COM1 laufen zu lassen, sondern die Auswahl eines beliebigen COM-Ports zu ermöglichen?

      EDIT 12: Noch ein Vorschlag: Wenn der Jugendschutzdialog kommt (weil die Beschreibung mit einem Ausrufezeichen beginnt), kann man dann nicht in dem Fenster auch noch den Rest der Beschreibung angeben lassen? Da könnte man dann vllt. noch reijschreiben "Ab 16" oder so was

      EDIT 13: Wenn ich bei "Mauszeiger zu" ein nicht geöffnetes Fenster anklick springt die Maus irgendwo hin (vmtl. die Stelle wo das Fenster zuletzt war). Warum dann nicht einfach nix tun (oder gar das Fenster einfach öffnen)?

      EDIT 14: Ich kann einen Manuellen Preisnachlass mit mehr wie 2 nachkommastellen festlegen. Kann zu verwirrungen führen.

      Wie viel Zeichen kann so ein Post eigentlich haben? Ich hab das Gefühl die hab ich bald erreicht :P

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