Todesstrafe: Was haltet ihr davon?

Es gibt 103 Antworten in diesem Thema. Der letzte Beitrag () ist von Guenter.

    @alexanderw890i:

    Religionsfreiheit sagt aus, dass es dir zusteht dich zu der Religion zu bekennen und das man keine Religion verbieten darf/kann, es sei denn diese Religion ist eine Gefahr für die Öffentlichkeit.
    Und Muslime sollten einmal im Leben nach Mekka reisen (was im Übrigen nur sehr wenige wirklich tun), das verhindert ein 2-10 jähriger Gefängnisaufenthalt nicht.

    Versammlungsfreiheit besagt, dass du das Recht hat dich zu versammeln. Aber auch nicht überall wo es dir passt. Du kannst z.B. nicht mit 30 Leuten mal eben eine Schnellstraße blockieren.

    (Meinungsfreiheit sagt auch nicht aus du darfst überall und jederzeit deine Meinung äußern, sonst wäre die Bezeichnung "Bullenschwein" gegenüber eines Polizisten auch nicht strafbar)

    Aber danke für deine Argumentation, sehe schon die ist wesentlich besser als meine.

    edit: Wann hab ich bitte gesagt, dass geistig invalide nicht genauso bestraft werden sollten, wie zurechnungsfähige Personen?


    Wann habe ich gesagt, das du dies gesagt haben sollst? 8| Menschen gibt es...
    Ich finde es überhaupt eine Frechheit, dass die Geschädigten als Rache bei der Hinrichtung dabei sein dürfen. Wenn Länder meinen sie müssten solch graußame Taten vollbringen, sollte wenigstens ein bischen Diskretion gewahrt werden. Ich wöllte nicht, dass die Zeitung über meinen Tod berichtet.
    @Hatschi: Wär toll, wenn du meinen Text mal aufmerksam gelesen hättest, aber das tut ja nichts zur Sache, ich erklärs dir einfach nochmal:

    1. Habe ich von einem "Knasti auf Lebenszeit" gesprochen, was mMn kein 2-10Jähriger Gefängnisaufenthalt ist, sondern wirklich bis ans ENDE des LEBENS (auch wenns das im Moment nicht gibt, aber die Idee war ja die Straftäter bis an ihre Lebensende einzusperren anstatt sie zu töten), verstehst du, oder?

    2.Habe ich nicht gesagt, dass man eine Schnellstraße blockieren darf, sondern sprach von einem Besuch bei Freunden. Mir sind die Zusätze dieser Artikel sehr wohl bewusst ;)

    MfG Alex
    vlt. sollteman mal das Prinzip Strafe selbst diskutieren.
    Wie findet ihr meine These, dass Strafe nix als ein anderes Wort für Rache ist?

    Das ist jetzt erstmal ein Wort durch ein anneres ausgetauscht, aber zu Rache kann ich gleich weiter herumpostulieren:

    Rachsucht entsteht, wenn man sich verletzt und hilflos fühlt.

    Und das passt auch auf staatlicher Ebene garnicht so schlecht: Vlt. die wichtigste Aufgabe des Staates ist, seine Bürger zu schützen, etwa ihr Eigentum, aber v.a. natürlich ihre körperliche Unversehrtheit.
    Und das hatter im Falle eines Verbrechens nicht gebacken bekommen, drum schreit er nach Rache.
    Und alle Bürger schreien mit.
    Prols geben sich bei diesem Geschrei ganz ungezwungen ihren Rachetrieben hin, gebildetere betätigen gelegentlich auch ihren Intellekt ein bischen.

    Aber eigentlich ist man in zivilisierten Gesellschaften übereingekommen, von dumpfer Rachsucht Abstand zu nehmen, weil Rachsucht nährt sich auch von Ängsten aller Art, und von Frustrationen, die eiglich mit der Tat garnix zu tun zu haben brauchen.
    Also in zivilisierteren Gesellschaften konzentriert sich der Staat ganz auf die Schutzfunktion (soweit er nicht zu sehr durch Prols gesteuert wird).
    Naja, von einer Strafandrohung geht ja auch ein bischen eine präventive Schutzfunktion aus, und einen Verbrecher wegzusperren oder abzumurksen schützt die Gesellschaft immerhin vor Wiederholungstaten, zumindest für die zeit, wo er weggesperrt ist, und im Falle Todesstrafe auch endgültig.

    Och, ich könnte noch weiter herumpostulieren:
    Je strenger ein Strafgesetzbuch, desto unzufriedener ist offenbar die Gesellschaft.

    Wirkungsvoller im Sinne der Schutzfunktion ist ein strengeres Strafgesetzbuch allerdings nicht. Jedenfalls über einen bestimmten Punkt an Strenge hinaus bringt das kaum noch was.
    Zu milde gibts allerdings auch: Also wenn man als Kanzler beim Steuern hinterziehen erwischt werden kann, und bleibt Kanzler, dann schrei ich auch nach strengeren Gesetzen, weil ich fühle mich verletzt, schutz- und hilf-los, und bin unzufrieden.

    Naja, letztlich entscheidbar ist die Todesstrafen-Frage wohl nicht. Selbst wenn man ganz frei ist von RacheDurst-Anwandlungen, und sich voll auf die Schutzfunktion konzentrieren kann, kann man immer noch argumentieren: "Abmurksen ist halt billiger als wegsperren, und es käst uns sowieso an, dass uns Verbrecher auch noch was kosten sollen"
    Oder: "Lebenslänglich ist ja auch eine Todesstrafe, nur langsamer"
    für deutschland ist die frage schon entscheidbar: ein klares "nein" (siehe dazu mein erster beitrag im thread)

    den begriff rache hier einzubringen finde ich übrigens sehr gut! ich bin nur nicht mit der definition des begriffs zufrieden. justiz hat nie etwas mit rache zu tun. eine strafe, die einem täter auferlegt wird soll sich nur auf das leben des täters auswirken, und nicht den rachedurst eines geschädigten befridigen. eine strafe ist nämlich keine vergeltung seitens eines geschädigten sondern eher eine einflussnahme auf das leben eines täters um ihm zu zeigen, dass seine tat falsch war. ob der geschädigte darin befriedigung findet, ist vollkommen uninteressant.

    FuFu^^ schrieb:

    justiz hat nie etwas mit rache zu tun.

    nun, so ist es in der Theorie, unter Intellektuellen.
    Inne Praxis scheint mir die unterschiedliche Strenge von Strafgesetzbüchern aber sehr darauf hinzuweisen, dass sich da eben doch die Rachsüchtigkeit einer Gesellschaft mit-manifestiert.

    Der Mechanismus ist ja auch ganz einfach: Die Prols wählen halt den OberProl, der am publikumswirksamsten nach harten Gesetzen krakeelt.
    Jo, und die dürfen dann die Gesetze machen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von „ErfinderDesRades“ ()

    Hey,

    ErfinderDesRades schrieb:

    Wie findet ihr meine These, dass Strafe nix als ein anderes Wort für Rache ist?

    Strafe (im Sinne von Bewährungs-, Haft- oder Geldstrafe) ist imho die institutionalisierte Form der individuellen Rache des Geschädigten durch den Staat. Die Gesellschaft überträgt dem Staat (= der Gemeinschaft) das alleinige Recht auf 'Rache', was dieser mannigfaltig als Strafe ausübt. Damit hat eine zivilisierte Gesellschaft dieses 'Auge-um-Auge' Prinzip imho doch erst überwinden können, weshalb dies auch oberstes Ziel sein müsste, oder nicht? Das Gewaltmonopol des Staates geht dann flöten, wenn die Gemeinschaft die von ihr übertragenen Auftrag (der 'Rache') nicht mehr erfüllt sieht. Ob als Konsequenz daraus wieder die Todesstrafe eingeführt werden sollte (die in Hessen noch verfassungsrechtlich verankert ist ;) ) bezweifle ich aber.

    Gruß, Manschula
    ja und ich stimme nicht mit dir rüberein, dass der staat das recht zur rache übertragen bekommt. macht ja auch keinen sinn, denn:

    Wikipedia schrieb:

    Rache ist eine Handlung, die den Ausgleich zuvor erlittenen Unrechts bewirken soll.
    Der Staat erleidet aber kein Unrecht... Rache ist nicht übertragbar, denn wenn der Staat auf Grund einer Straftat gegen eine Person vorgeht rächt er sich nicht sondern er bestraft.
    Da irrt sich eben Wikipedia mal ausnahmweise.
    Ist ja auch wirklich Blödsinn:

    FuFu^^ schrieb:

    Rache ist eine Handlung, die den Ausgleich zuvor erlittenen Unrechts bewirken soll.

    Nagut, nicht unbedingt Blödsinn, aber dasses nicht funktioniert, und auch, dass eine Rache dem Rächer keinerlei Gewinn bringt, und am Unrecht keine Spur geändert wird, isjawohlklar, oder?

    Wie gesagt: "Strafe" und "Rache" sind zwei Worte für dasselbe.
    Auch Kinder schlagende Eltern rächen sich. Weil sie hilflos sind, verletzt (und ahnen, dass sie selber die eiglich Schuldigen am mißratenen Bengel sind) und was da sonst noch für Emotionen mit reinfließen.

    Man kann Strafe/Rache auch auffassen als Eingeständnis des Versagens von Pädagogik.
    Und natürlich kann man Strafe/Rache delegieren.
    Hey,

    meine Überlegung ist, dass es sich um die institutionalisierte Form der individuellen Rache handelt. Warum akzeptiert heute ein Geschädigter sein 'Recht' auf Vergeltung nach dem 'Auge-um-Auge' Prinzip, was doch über Jahrhunderte so praktiziert wurde? Weil imho der Staat durch seine Strafe diese 'Rache' für ihn übernimmt. Er weiß, dass der Täter 'seine Strafe bekommen hat'. Imho ist genau dieses institutionalisieren der Rache, also das Gewaltmonopol, auch der Grund, warum wir heute einen Rechtsstaat haben, und kein 'Auge-um-Auge' Prinzip:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltmonopol schrieb:

    Die Idee des Gewaltmonopols sieht vor, dass die Angehörigen eines Gemeinwesens darauf verzichten, Gewalt (z. B. Selbstjustiz) auszuüben, d. h. tatsächliche oder vermeintliche Rechte und Ansprüche durch individuelle Ausübung von Zwang durchzusetzen. Vielmehr übertragen sie deren Schutz und Durchsetzung ganz auf die staatlichen Justiz- und Exekutivorgane; also an Gerichte beziehungsweise Polizei und Verwaltung.

    Dieses Gewaltmonopol geht verloren, wenn die Gesellschaft der Meinung ist, dass ihre Bedürfnisse nicht mehr ausreichend repräsentiert werden. Darunter zähle ich den Racheaspekt. Ich bin strikt gegen die Todesstrafe, halte aber eine Strafe, die auch den Racheaspekt befriedigt, für absolut notwendig.

    Gruß, Manschula
    Hey,

    und ist Strafe für die Geschädigten keine Form der Genugtuung, also der "Rache"? Wenn dem nicht so wäre, müsste es doch sprichwörtlich mehr "Racheakte" geben, oder nicht? Auch dein verlinkter Wikipedia-Artikel sieht dies so:
    Formen der Rache sind bei fehlendem gesellschaftlichem Gewaltmonopol verbreitet.

    Gruß, Manschula
    Die Genugtuung des Betroffenen resultiert aus der Strafe. Er hat die Strafe jedoch nicht verhängt und somit keine Rache geübt.

    Das von dir angeführte Zitat belegt meine Meinung: Da, wo nicht durch eine unabhängige Instanz gestraft wird, wird durch Selbstjustiz gerächt.

    Wir haben aber Gerichte und Selbstjustiz (Rache!) ist bei uns eine Straftat, die wiederum schwer bestraft wird. Alle die immernoch zweifeln, mögen bitte den Juristen ihres Vertrauens anrufen und ihn Fragen, ob vor Gericht gerächt oder befrstraft wird.
    Hey,

    laut Duden:

    http://www.duden.de/rechtschreibung/Rache schrieb:

    Synonyme zu Rache: Abrechnung, Bestrafung, Gegenangriff, Gegenschlag, Gegenstoß, Heimzahlung, Revanche, Vergeltung; (gehoben) Ahndung, Genugtuung

    Wir schweifen aber ganz schön ins theoretische ab :D Damit wir uns aber nicht falsch verstehen, imho ist dieser 'Racheaspekt' nicht als einziger Grund für eine Strafe zu sehen. Ich halte ihn aber für wichtig.

    Gruß, Manschula
    Na, ich finde das theoretische das einzig interessante an der Frage.
    Strict on Topic hätte ja nur jeder :thumbup: oder :thumbdown: posten dürfen.

    FuFu^^ schrieb:

    Jetzt vermischt du die Begrifft "Rache" und "Genugtuung". Der Geschädigte, der von der Strafe des Täter erfährt, empfindet ggf. Genutuung, aber nicht "Rache"!
    Naja, Genugtuung ist das Bedürfnis, was durch Rache befriedigt wird. Ist die Rache delegiert und heißt "Strafe", ists vlt. ebenso "genug getan", und man hat sich nichtmal die Fingerchen schmutzig machen müssen.

    Warum nur finde ich diese Emotion iwie widerwärtig (nicht, dassich frei davon wäre)? Genugtuung ist wohl eine Art Schadenfreude - jo ein ganz tiefer und unversöhnlicher Hass, der nichtmal zugegeben wird.
    Klar hasst das Opfer den Täter, und das findich auch in Ordnung.
    Aber wenn die Prols nach harten Gesetzen oder der Todesstrafe grölen - da hör ich gleich den Faschismus um die Ecke trapsen, der hat genau von diesen Emotionen gelebt: Feigheit und projezierter Hass.

    Aber ich geb dir Recht, wenn du auf den (kleinen) Unterschied zw. Rache und Strafe nach Strafkatalog pochst: Rache geht vom Opfer aus, und kann maßlos sein, während ein Strafkatalog ein Mechanismus ist, um beim "Rächen" eine gewisse Verhältnismäßigkeit zu wahren, und der v.a. aber auch aktiv wird, wenn garkein Opfer Rache einfordert.
    Hey,

    ErfinderDesRades schrieb:

    Aber ich geb dir Recht, wenn du auf den (kleinen) Unterschied zw. Rache und Strafe nach Strafkatalog pochst: Rache geht vom Opfer aus, und kann maßlos sein, während ein Strafkatalog ein Mechanismus ist, um beim "Rächen" eine gewisse Verhältnismäßigkeit zu wahren, und der v.a. aber auch aktiv wird, wenn garkein Opfer Rache einfordert.

    genau in diese Richtung geht es ja, zumindest bei uns. Deshalb hatte ich ja auch mehrfach 'institutionalisierte Rache' geschrieben. Die Todesstrafe hingegen geht ja wieder eindeutig in die Richtung 'Auge-um-Auge', was imho nicht mehr zeitgemäß erscheint. Grundlage bildet aber noch immer die klassische Gerechtigkeitstheorie, insbesondere auch nach Kant.

    Gruß, Manschula

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Manschula“ ()