@alexanderw890i:
Religionsfreiheit sagt aus, dass es dir zusteht dich zu der Religion zu bekennen und das man keine Religion verbieten darf/kann, es sei denn diese Religion ist eine Gefahr für die Öffentlichkeit.
Und Muslime sollten einmal im Leben nach Mekka reisen (was im Übrigen nur sehr wenige wirklich tun), das verhindert ein 2-10 jähriger Gefängnisaufenthalt nicht.
Versammlungsfreiheit besagt, dass du das Recht hat dich zu versammeln. Aber auch nicht überall wo es dir passt. Du kannst z.B. nicht mit 30 Leuten mal eben eine Schnellstraße blockieren.
(Meinungsfreiheit sagt auch nicht aus du darfst überall und jederzeit deine Meinung äußern, sonst wäre die Bezeichnung "Bullenschwein" gegenüber eines Polizisten auch nicht strafbar)
Aber danke für deine Argumentation, sehe schon die ist wesentlich besser als meine.
Wann habe ich gesagt, das du dies gesagt haben sollst? Menschen gibt es...
Religionsfreiheit sagt aus, dass es dir zusteht dich zu der Religion zu bekennen und das man keine Religion verbieten darf/kann, es sei denn diese Religion ist eine Gefahr für die Öffentlichkeit.
Und Muslime sollten einmal im Leben nach Mekka reisen (was im Übrigen nur sehr wenige wirklich tun), das verhindert ein 2-10 jähriger Gefängnisaufenthalt nicht.
Versammlungsfreiheit besagt, dass du das Recht hat dich zu versammeln. Aber auch nicht überall wo es dir passt. Du kannst z.B. nicht mit 30 Leuten mal eben eine Schnellstraße blockieren.
(Meinungsfreiheit sagt auch nicht aus du darfst überall und jederzeit deine Meinung äußern, sonst wäre die Bezeichnung "Bullenschwein" gegenüber eines Polizisten auch nicht strafbar)
Aber danke für deine Argumentation, sehe schon die ist wesentlich besser als meine.
edit: Wann hab ich bitte gesagt, dass geistig invalide nicht genauso bestraft werden sollten, wie zurechnungsfähige Personen?
Wann habe ich gesagt, das du dies gesagt haben sollst? Menschen gibt es...