Taschenrechner in der Zentralen Abschlussprüfung NRW

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema. Der letzte Beitrag () ist von stefan15.

    Taschenrechner in der Zentralen Abschlussprüfung NRW

    Hallo leute,

    ich stehe imoment vor einem riesen Problem. Ich war vor 3 1/2 Jahren noch auf
    dem Gymnasium und dort haben wir den Taschenrechner TI 30 XS Multiview bekommen
    und haben alle Funktionen dieses Rechners gelernt. Als ich dann jedoch nach 2 Jahren
    die Schule gewechselt habe, bekamen die Schüler auf der neuen Schule
    (Realschule) gerade ihre Taschenrechner (TI 30 Eco). Da dieser jedoch ein Witz
    ist und ich mit dem anderen wunderbar klargekommen bin, hat mir die Lehrerin
    gesagt, dass es praktisch egal währe welchen Taschenrechner ich verwende.
    Jetzt, wo ich 1,5 Wochen vor der Abschlussprüfung stehe wird mir gesagt, dass
    ich den Taschenrechner in der Prüfung nicht verwenden darf und mir einen
    anderen besorgen soll. Ich fühle mich extrem "sry für den Ausdruck"
    verarscht!!! Kann man mir überhaupt vorschreiben welchen Taschenrechner ich zu
    verwenden habe?? Ich meine die Abiturprüfung auf der Schule wo ich den Rechner
    bekommen habe wird ja auch damit geschrieben...



    Erstmal danke das du bis hier gelesen hast :thumbup:


    Kann mir hier jemand mit oder ohne Rechtsgrundlage sagen ob ich ihn verwenden
    darf oder nicht?? :wacko:





    Mfg STEFAN15
    Das ist sowieso der großte Schwachsinn überhaupt.

    Die eine Schule sagt: Nein der kann Graphen darstellen!
    Die andere Schule sagt: Nein der ist Programmierbar!
    ..andere: Nein (ohne Grund)
    andere: Solange ihr nichts in den Deckel oder auf die Rückseite schreibt... wurst!
    andere: Macht was ihr wollt!
    andere: Is mir egal!

    Jo alle Fälle schon erlebt (Manche sogar auf der gleichen Schule bei einem anderen Lehrer).
    Zum glück sind dann alle gleichberechtigt.
    Alles andere wäre ja unfair lol.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Eistee“ ()

    Gelöschter Benutzer schrieb:

    ich sehe grundsätlich eigentlich keinen grund warum du ihn nicht benutzen dürftest,

    Weil die Schule oder der Prüfende den nicht erlaubt? Denn IM ZWEIFEL entscheidet über so was, etwas wie ein "Prüfungsausschuss". Welche Form auch immer der hat.

    Ich würde davon ausgehen, dass man OHNE Taschenrechner dasteht, wenn man sich darauf verläßt, Model XY verwenden zu wollen, welches vorher bereits abgelehnt wurde.

    Übrigens: Klagen könnte man in diesem Fall vor dem zuständigen Verwaltungsgericht, weil es sich nun mal um Verwaltungsrecht handelt ;) Über Erfolgsaussichten, Kosten etc informiert der freundliche Fachanwalt von nebenan :)
    @Eistee

    Ja TOTAL... X( X( X( was soll sowas ?!?!

    Ich verstehe nicht warum da so ein stress drum gemacht wird. Jeder kann doch einen Porsche in der Garage haben, nur damit fahren kann eben auch nicht jeder... Ich kenne diesen Rechner ja nun wirklich sehr gut, aber warum abgeben... Habe ich mehr Chancen eine Gute Note zu schreiben, wenn ich einen Taschenrechner habe mit dem ich gelernt habe lösungswege zu gehen die nun mal halt schneller sind oder hat der mehr Chancen der die Möglichkeiten mit einem Anderen Rechner umsetzt.... Jetztendlich muss doch eh jeder genau wissen was er da tippt und das was er da tippt muss ja auch da oben verstanden sein...Ich verstehe es einfach nicht...

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „stefan15“ ()

    ich hatte hier vor anderthalb wochen einen ähnlichen thread. ich durfte meinen wunschrechner nicht im abitur einsetzen. geh auf jeden fall zur schulleitung/dem prüfungsausschuss und sicher dich ab. wegen einem unerlaubten hilfsmittel eine ungenügende leistung zu riskieren ist es garantiert nicht wert.
    Ich habe vor einem Jahr meine Abiturprüfung abgelegt und es war klar vorgeschrieben welche Taschenrechner benutzt werden dürfen und welche nicht.

    Dafür gibt es bzw. gab es die letzten Jahre auch immer verschiedene Abiturprüfungen. Einmal für "normale" Taschenrechner und einmal speziell für CAS-Taschenrechner (Computer-Algebra-Systeme). Angeblich hätten die Inhaber von Taschenrechnern mit CAS wohl bei den normalen Abiturprüfungen Vorteile und somit gibt es extra Aufgaben, die für uns ohne CAS in der Abi-Vorbereitung auch (teilweise) schwerer/nicht zu lösen waren.

    Einfach mal danach googlen, vllt. schafft dieser Artikel Klarheit:
    mathematik.tu-dortmund.de/ieem…BzMU/BzMU2007/Pallack.pdf

    Zur Not einfach Schulleiter bzw. Fachschaftsvorsitzenden fragen, dann dürfte Klarheit herrschen.

    Edit:

    Jetzt wo ich mir beide Taschenrechner angeschaut habe, bin ich zu 99% sicher dass du beide in einer normalen Abiturprüfung benutzen darfst.