Urheberrecht auf Melodien?

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema. Der letzte Beitrag () ist von big-d.

    wenn du keine rechtsberatung willst, dann formuliere die frage entsprechend! (nicht "ich habe" sondern "angenommen jemand hätte" usw...)




    ich kann dir nur empfehlen, dir publikationen von rechtsanwälten zu diesem thema durchzulesen. vllt handelt es sich bei dem werk um einen "Remix"?

    http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13671/remixes.pdf schrieb:

    Ursprünglich bezeichnete man als Remix daher die Vornahme von Änderungen an einer vorbestehenden Musikproduktion, bei der die Melodie oder wenigstens Teile davon als charakteristisches Element der Ausgangsversion im Remix erkennbar bleibt.
    Das ist ein Thema, bei dem man pauschal keine Aussagen treffen kann.

    http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13671/remixes.pdf schrieb:

    Grundsätzlich gilt: Bleiben sowohl Haupt- als auch Begleitmelodie eines Musikwerkes als wesentlich prägende Bestandteile des Werkes unverändert, so kann die Veränderung sonstiger (rhythmischer oder klanglicher) Elemente das Vorliegen einer Bearbeitung nur begründen, wenn sie einen Grad übersteigt, der höher liegt, als nach allgemein urheberrechtlichen Grundsätzen für eine Bearbeitung erforderlich.

    Keiner von uns kennt das neue Werk. Und selbst wenn er es hier posten würde, könnten wir uns nur mit unserer Laien-Meinung dazu äußern. Im Zweifel würde ich von einer Veröffentlichung absehen, oder einen Juristen um Rat bitten.
    *facepalm* "Angenommen jemand würde eine Chiptune-Version von einem Lied, das bereits 30 Jahre zuvor veröffentlicht wurde, erstellen. Gibt es Personen die nach dieser Zeit noch Rechtsansprüche geltend machen könnten?"

    Woher sollen wir wissen unter welcher Lizenz das Werk veröffntlicht wurde? -> keine pauschalen Aussagen!

    ich verweise auf:
    anwalt-im-netz.de/urheberrecht/dauer-urheberrecht.html






    EDIT:
    Der Witz bei der Sache, mit der Rechtsberatung im Internet ist, dass man seine Frage so formuliert, das es sich nicht mehr um das eigene Problem handelt, sondern um einen allgemeinen juristischen Sachverhalt, über den rein hypotetisch diskutiert wird! (Denn das ist selbstverständlich legal.)

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „FuFu^^“ ()

    schert das irgendjemanden?

    Ja.
    Erst 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers ist das Urheberrecht erloschen, es seie denn, er hat das Werk unter eine freie Lizens gestellt.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „m9898“ () aus folgendem Grund: Man kann ja nicht alles zu 100% genau wissen, vom Effekt her wäre es aber eh das gleiche gewesen.

    Hi,

    @m9898:
    in Deutschland erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers. Wenn mehrere Personen gemeinsam als Urheber gelten, dann beginnt die Frist mit dem Tode der letzten Person.

    BTW:
    Das Lied "Happy Birthday" wird in DE ab 2013 frei von urheberrechtlichen Ansprüchen sein.


    bye ...

    LaMa5.
    Die Wissenschaft wird nie ein besseres Kommunikationssystem in den Büros erfinden können als die Kaffeepause.
    (Autor: Earl Wilson, amerik. Schriftsteller)

    https://www.serviceteam-md.de