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    VanDerLars - - Tools / Hilfsprogramme

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    Wie sieht es denn mit der Rechtssicherheit aus? Kassensysteme müssen einige Anforderungen erfüllen, damit das Finanzamt Kassenabschlüsse aus diesen akzeptiert. In Sachsen bspw MUSS man ein Kassensystem sogar durch eine technische Prüfstelle (z. B. TÜV) zertifiziert sein. Die Datenbanken müssen Regresssicher sein, müssen Manipulationsicher sein, eine externe Datensicherung ist pflicht, Tages- und Monatsabschlüsse müssen archiviert werden, während der Benutzung dürfen keinerlei Modifikationen mögl…

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    VanDerLars - - Tools / Hilfsprogramme

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    Wie sieht es mit der rechtlichen Sicherheit aus, was ich schonmal gepostet hatte?

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    Zitat von DiePod: „Wird warscheinlich auch nie soweit kommen.“ Dann wird dein Kassensystem niemals beim Finanzamt bestehen! Es ist kein Scherz! Deine Kunden werden große Probleme bekommen, wenn sie kein Zertifiziertes System verwenden. Das ist so, als ob du Excel als Kassendatenbank verwendest! Ich kann das keinem Empfehlen!!! Sorry

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    CheckoutDesk 7

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    Es gibt kein Gesetz dazu! In Deutschland ist gerade einmal 2 % der rechtlich verbindlichen Vorschriften in Gesetzen festgehalten. Vielmehr sind Verordnungen, Vorschriften, Einzelfallentscheidungen diverser (zuständiger) Behörden und Rechtsurteile von Gerichten und Kammern für die Gesetzinterpretation verantwortlich. Aus einem Leitfaden des Bundesministerium f. Finanzen gehen diverse Anforderungen an alle EDV-Systeme hervor, die rechtsbildenden Inhalt erzeugen. Für Kassensysteme ist es hier mal s…

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    Die Zertifizierung steckt hinter der Beweispflicht, dass alles ordnungsgemäß und rechtskonform ist. Alleine zum Selbstschutz vor Schadensersatzansprüchen von Kunden. Wie gesagt in Sachsen beispielsweise verlangt das Finanzamt und die Rechtsaufsicht eine Zertifizierung dieser Software durch die Landeseigene Technische Prüfanstalt (übrigens auch bei Steuersoftware, Systeme für Behörden, allen haushaltswirksamen Programmen und rechtsbildenden Systemen (z. B. für Verträge, Aufträge, Angebote etc)). …

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    Da gibt es schon ein paar Speichermethoden - ist übrigens ein heikles Thema. Behörden machen heute teilweise noch immer Bandsicherungen.

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    Dem Steuerprüfer ist so eine Warnung herzlich egal. Sollte er zu dem Schluss kommen, dass diese Software nicht geeignet ist, und das ist sie derzeit leider nicht, so wird die Buchführung des Betriebes/ Ladens als nicht ordnungsgemäß behauptet und alle Finanzaktionen, Gewinne, Verluste etc. durch das FA geschätzt - mit ungeahnten und unangenehmen Folgen. Wenn das Programm nur zu Testzwecken eingesetzt wird, ist ja auch niemand da, der es bemängeln könnte! Zitat: „das heißt aber noch lange nicht, …

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    Wie sieht es mit der Mehrwertsteuer aus - ich habe nicht den Eindruck, dass diese berücksichtigt ist?!

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    Schau dir mal für das ordentliche Drucken mal meine Lib PrintJoe (siehe Signatur an). Dürfte genau das bieten, was du brauchst!