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    Artikel 13 und Upload-Filter

    Artentus - - Off-Topic

    Beitrag

    Artikel 13 ist eine Richtlinie und muss dementsprechend zunächst in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei haben die EU-Länder einige Freiheiten, denn die aktuelle Formulierung ist alles andere als eindeutig und weitgehend Auslegungssache. So ist z.B. von einigen Ausnahmeregelungen die Rede, die speziell Online-Angebote wie Wikipedia (also frei zugängliche Enzyklopädien) als auch Anbieter von Open-Source-Content (z.B. GitHub) berücksichtigen. Außerdem ist im Text auch die Rede ausschließlich v…