Frage zu "wirtschaft" - Gesettz

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema. Der letzte Beitrag () ist von beate.

    Frage zu "wirtschaft" - Gesettz

    Hallo Leute,
    ich hab heute in wirtschaft eine strafarbeit bekommen. ich bin eigentlich ein sehr ordentlicher schüler aber ich teile mir ein buch in wirtchaft mit meinem banknachbarn. Er nimmt es in wirtschaft mit ich in physik.Dummerweise hat dieser idot das buch heute vergessen und weil wir beide kein buch hatten(ja ich hab dem lehrer das erklärt und er hat zugegeben das ER das buch vergessen hatte nicht ich) müssen wir nun eine strafarbeit schreiben. Ich soll 10 seiten dina4 mit dem computer(ich werd eine große schriftart wählen ;)) über diese art von gesetz schreiben. ?????????
    Weis noch nich so was der meint. Ist das verminderte straffähogkeit oder wie heist das?

    Wär für hilfe dankbar weil cih mussd as am donnerstg haben sonst verdoppelt sich die seitenzahl ;(
    Wirtschaft-Gesetz ... ???

    Gaststättenverordnung? LOL ;)

    Wäre vermutlich glaubwürdiger, wenn du dich als halbwegs ordentlichen Schüler bezeichnest, wenn du wenigestes das genaue Thema deiner Strafarbeit kennen würdest. Wäre außerdem erforderlich um zu sagen, was dein Lehrer meint ...
    Ich bin ordentlich, wirklich. das war meine erste strafarbeit die ich je hatte ;) im ernst.

    Also btt: Wir sprechen zurzeit über recht. Also was für funktionen das recht hat und so.
    Ich soll jetzt einen text darüber schreiben wie man das nennt das ich eine strafe machen muss obwohl ich nur indirekt was dafür kann. ich hätte ja auch ein buch mitbringen können oder so...
    Und jetzt möchte ich wissen b das 2verminderte straffähigkeit" heist oder ob man das noch iewie anders betzeichnen kann.
    Auserdem finde ich nichts gescheites im inet wenn ich das wort eingebe. also ne definition was des is und so. wie soll cih da 10 seiten schreiben :S
    Mit verminderter Schuldfähigkeit hat das schon mal gar nix zu tun. Das trifft nur dann zu, wenn dir das Unrecht deines Tuns nicht klar ist - üblicherweise wegen einer erwiesenen psychischen Störung oder Beeinträchtigung.
    Du meinst ja ggfs sowas wie "Mitschuld"? Da trägt dann einer (oder mehrere) die Hauptschuld und andere "nur" eine Mitschuld, weil sie geholfen haben, die strafbare Handlung zu begehen (im Zweifel auch durch strafwürdige) Unterlassung.
    Ja schon . Irgendwie.
    Aber bin ich deiner meinung nach überhaupt schuldig?
    Ich meine ich habe mit meinem freund wirtschaftlich gesehen einen vertrag abgeschlossen das er das buch mitbringt. Er hält den vertrag nicht ein und somit kann ich kein buch vorzeigen. Ist das dann meine schuld? Wie heist diese "Straftat" den die ich gemacht hab?

    Tastatur schrieb:

    Ist das dann meine schuld?

    DU bist dafür verantwortlich, ein Buch zu haben. Kein Buch -> Strafe.
    Wenn du auf den privatrechtlichen Vertrag zwischen dir und deinem ... Mittäter ;) anspielst: Ggfs steht dir ein Schadensersatz ihm gegenüber zu. Das ändert aber nix an der Strafe, weil das ein anderes Rechtsverhältnis wäre.

    Genauso: Du fährst in deinem auto und dein Kumpel sollte deine Fahrerlaubnis und die Zulassung dabei haben. Pol hält dich an, aber dein Kumpel hat die Sachen vergessen. DU musst 20 (was weiß ich wieviel) Euro für die OWi bezahlen und FA und Zulassung in den nächsten Tagen bei der Pol vorlegen. Die Kosten für die OWi und die Fahrt zur Pol könntest du dir dann von deinem Kumpel zurückholen - auf dem Weg der Zivilklage.

    BayEUG Art86 schrieb:


    (1) Zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags oder zum Schutz von Personen und Sachen können nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülerinnen und Schülern getroffen werden, soweit andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen.

    (2) 1 Ordnungsmaßnahmen sind:

    1.
    der schriftliche Verweis durch die Lehrkraft oder die Förderlehrerin bzw. den Förderlehrer,
    2.
    der verschärfte Verweis durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter,
    3.
    die Versetzung in eine Parallelklasse der gleichen Schule durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter,
    4.
    der Ausschluss in einem Fach für die Dauer von bis zu vier Wochen durch den Schulleiter,
    5.
    der Ausschluss vom Unterricht für drei bis sechs Unterrichtstage, bei Berufsschulen mit Teilzeitunterricht für höchstens zwei Unterrichtstage, durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter
    6.
    der Ausschluss vom Unterricht für zwei bis vier Wochen ab dem siebten Schulbesuchsjahr durch die Lehrerkonferenz,
    6a.
    der Ausschluss vom Unterricht für mehr als vier Wochen, längstens bis zum Ablauf des laufenden Schuljahres bei Hauptschulen und Hauptschulstufen der Förderschulen ab dem siebten Schulbesuchsjahr bzw. bei Berufsschulen sowie Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung durch die Lehrerkonferenz im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Hinblick auf mögliche Leistungen nach Maßgabe des Achten Buches Sozialgesetzbuch,
    7.
    bei Pflichtschulen die Zuweisung an eine andere Schule der gleichen Schulart auf Vorschlag der Lehrerkonferenz durch die Schulaufsichtsbehörde,
    8.
    die Androhung der Entlassung von der Schule durch die Lehrerkonferenz,
    9.
    die Entlassung von der Schule durch die Lehrerkonferenz (Art. 87),
    10.
    der Ausschluss von allen Schulen einer oder mehrerer Schularten durch das zuständige Staatsministerium (Art. 88). 2 Eine Ordnungsmaßnahme in elektronischer Form ist ausgeschlossen.

    (3) 1 Andere als die in Absatz 2 aufgeführten Ordnungsmaßnahmen sowie die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen gegenüber Klassen oder Gruppen als solche sind nicht zulässig. 2 Körperliche Züchtigung ist nicht zulässig.


    Les dir dass durch und rede dann mal mit deinem Lehrer darüber...

    magerquark schrieb:

    und klar ist wer dieses Buch mitnimmt bleibe ich bei meiner Aussage.

    Bleiben kannst du dabei ja auch. Falsch ist sie aber trotzdem, es sei denn der Lehrer selbst hätte diese Regelung (Schüler A ist verantwortlich für Buch von A UND B) angeordnet.

    BTW: Ich glaube nicht, dass eine 10-Seiten Aufgabe erteilt wird, nur weil einmalig ein Buch vergessen wurde. Entweder haben die betroffenen Schüler selbst schon eine "Vorgeschichte", oder aber die ganze Klasse. Wenn es um die ganze Klasse geht, könnte man zur Not noch über Kollketivstrafe sprechen, da der Lehrer das ganze aber problemlos unter einem anderen Label als "Strafe" buchen kann, geht auch das vermutlich ins Lehre. Wer schon bei der Bundeswehr war, wird auch gelernt haben, dass eine "erzieherische Massnahme" (EZM) eben gerade NICHT als "Strafe" verkauft wird, sondern eher als ... sagen wir "Lernhilfe" ;)
    Genau so wars mann! Auserdem nun jaaa unsere klasse hat eine gewisse vorgeschichte xd.Ich werde mir die details ersparen das ist jetzt echt nicht nötig ;).
    Ich werdde die ideen hier kollektivstrafe und so mal in meiner strafarbeit mit einarbeiten ;) ich denke der lehrer wird darüber hinwgkommen wenn ich jetzt net ganz 10 seiten schreibe ich denk eine tuts auch :). Mein banknachbar hat nichts gemacht da wird er vermutlich nur den anmaulen. Dnake für eure hilfe und interresante diskussion!
    Ich will mich als Lehrerin da jetzt nicht einmischen, aber eine Strafe als zehnseitiger Aufsatz wäre schon hart, übertrieben und nicht zu rechtfertigen bei Beschwerde... Nur glauben (wie bereits oben erwähnt) kann ich dir nicht, da solche Maßnahmen nicht ohne Vorgeschichte ergriffen werden.
    Als kleiner Tipp noch: Du würdest glaubwürdiger klingen, wenn du dich angemessen ausdrücken würdest und dabei die deutsche Rechtschreibung und Grammatik beachtest.