Darf man das?

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema. Der letzte Beitrag () ist von Mangafreak1995.

    Darf man das?

    Hey,

    ich habe mich gefragt, ob man eigentlich:

    a) ein Informationstool für eine beliebige Webseite (um zB die neusten News von Chip.de anzeigen zu lassen) schreiben darf

    b) ein Programm, bei dem du mit einem Klick zB Kleinanzeigen auf eBay, Quoka und Co schalten kannst, ohne die Seiten aufrufen zu müssen?


    Falls ihr jetzt denkt "Warum ist der so blöd, es ist doch klar, dass das so is" hab ich was zu meiner Verteidigung zu sagen, denn ich bin der Meinung, dass zB auf solchen Webseiten auch Werbung ist, die dann in meinem Programm logischerweiße nicht angezeigt wird. Deshalb währe es lieb von euch wenn ihr schreiben könntet was ich da beachten müsste, weil ich vorhätte b) zu programmieren.

    Danke
    Hi,

    mit welchem "Browser" Du eine Website aufrufst, kann Dir niemand vorschreiben. Dein Programm macht ja nichts anderes, als die öffentlich zugänglichen Daten abzurufen und zu verarbeiten. Meiner Meinung nach sollte es nicht verboten sein. Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, das das den Betreibern nicht gefällt.
    Außerdem musst Du immer relativ zügig auf eine Änderung der Webseite (soll ja schon mal vorkommen) reagieren.


    bye ...

    LaMa5.
    Die Wissenschaft wird nie ein besseres Kommunikationssystem in den Büros erfinden können als die Kaffeepause.
    (Autor: Earl Wilson, amerik. Schriftsteller)

    https://www.serviceteam-md.de
    Ich werde grundsätzlich natürlich beide Tipps von euch benutzen. Nur will ich sicher gehn, dass ich wegen einer kleinen Software nicht plötzlich riesen Ärger am Hals habe. Denn ich rufe zwar frei zugängliche Informationen ab, aber Werbung - eine Einnahmequelle der Internetseiten kann ich ja nicht anzeigen lassen. Deshalb habe ich hier nachgefragt.
    Mal anders:

    Währe es denn erlaubt per Software Threads aus diesem Forum anzuzeigen, indem ich nur den Seitenquelltext lade und den Threadtext dann im Programm anzeige?
    der betreiber einer seite kann sehr wohl darüber bestimmen, in welchem kontext die von ihm dargebotenen inhalte dargestellt werden. ich würde sogar behautpen, dein programm erstellt eine kopie, die du kaum ins zitatrecht gequtscht bekommen wirst :\
    ich denke es ist gemeint, das per regex o.ä. die news ausgelesen und in einem eigenen design dargestell werden sollen... enie direkte browserverbindung ohne abänderung ist bestimmt kein problem
    Solange du das Programm nicht veröffentlichst, sollte es den Seiten egal sein, ob du sie öffnest und die Werbung blockierst, oder dein Programm die Seite öffnet und verarbeitet, ist wohl so ziemlich egal. Etwas anderes ist es, wenn du dein Programm veröffentlichst. Dann must du dich an die Regeln in den AGB richten (, sofern diese nicht rechtwidrig sind).
    | Keine Fragen per PN oder Skype.
    Rechtlich kenne ich mich zwar nicht aus...

    Vielleicht ist es aber eine Möglichkeit, dass man es dem User überlässt,
    indem man einen Button einfügt, mit dem man die Werbung erst ausschalten muss.
    Dann kann niemand behaupten man würde die Werbung grundsätzlich blocken.
    Frag die Webseiten betreiber ob sie was dagegen hätten wenn du ihre Infos (mit verlinkung) in eine art News Übersichts Programm einbettest. Evtl. haben die sogar irgendwelche Schnittstellen, so das man nichtmal den HTML Text auswerten muss sondern eine XML o.ä. die Inhalte bekommen kann.

    So Pauschal wird dir das niemand hier sagen können!
    Also mir geht es vor allem ja darum bei ebay-kleinanzeigen ne anzeige zu erstellen. Für das normale eBay gibts ja auch genug Tools die auf eBay zugreifen und Informationen auslesen und sogar neue Anzeigen aufgeben können. Nur an der Stelle versteh ich es einfach nicht. Kann ich nicht einfach hingehn und die AGBs lesen und wenn es darin nicht ausdrücklich verboten ist, das Programm einfach schreiben?
    Also ich habe an den Support geschrieben und diese meinen, das es "nicht erwünscht" ist. Was mich nun auch interessiert ist, wenn man beispielsweiße einen YoutubeDownloader programmiert, der allerdings auch Informationen des Videos aus dem Youtubequelltext ließt, müsste das rein theoretisch doch auch verboten sein. Kann man nicht einfach pauschal sagen"so lange das nicht in den AGBs steht gilt das" o.ä. ? Denn ich arbeite viel mit Informationen im Netz und bin auf diese Information doch sehr angewießen...
    Natürlich ist bei bei YT nicht erwünscht, dass man die Videos Downloaded, jedoch können sie das 1. niemanden nachweisen und 2. nichts dagegen tun, weil damit das Vidoe bei dir angezeigt werden kann MUSST du es Downloaden, was jedoch meist nur als Stream kurz im RAM verweilt, aber natürlich kann man diesen Stream auch dauerhabt abspeichern.
    Mir ist es ja auch eigentlich egal ob die das wollen oder nicht, auch wenn das böse klingt. Ich möchte nur nicht aufeinmal ein Schreiben vom Rechtsanwalt in den Händen halten, versteht ihr das? Ich habe nunmal leider nicht so viel Ahnung vom Deutschen Gesetz.

    Jetzt sagst du auch bei Youtube ist es "nicht erwünscht", daher frag ich mich, ob ich rein rechtlich gesehn auch mit meinem Programm Informationen auslesen darf, wenn in den AGBs soetwas steht wie "Aufrufen der Seite von externen Programmen ist nicht gestattet"?


    Vielen Dank!
    Ein Browser ist auch ein externes Programm.

    Probleme könnte es rein theoretisch geben wenn ein Anwalt oder die Betreiber der Seite selbst über dein Programm stolpern und merken das es News von ihrer Seite anzeigt, merken tun sie es so nicht.

    Wenn sie sagen ihre Seite darf nur mit einem Browser aufgerufen werden dann darfst du die Page nicht im Hintergrund Downloaden und Inhalt daraus auswerten.

    Is das Programm nur für dich oder Freunde kannst du es ohne probleme machen. Große Vermarktet wird eh kaum eines der von den User hier programmieren Programme.