nochmal Rechtsauskünfte

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema. Der letzte Beitrag () ist von picoflop.

    nochmal Rechtsauskünfte

    Also hier: Halogen H4 Blau erlaubt ? scheint man ja ein entspannteres Verhältnis zu "Rechtsberatungen" zu haben als hier: eine Rechtsauskunft ist in diesem Forum nicht gestattet oder hier: [VB.NET] Satzzeichen entfernen wirklich so schwer?

    Ich begrüße das sehr, weilich denke, eine Tabuisierung dieses Themas schadet den Usern.
    Einfach weil Tabus immer schädlich sind, für die, die sie sich zueigen machen.
    Und es ist erschreckend, wie bereitwillig der Mensch sich Tabus zu eigen macht.

    Dabei ist die Frage, ob vlt. das eigene Tun nicht richtig ist, doch überaus löblich, und verdient unbedingt etwas besseres als eine schroffe Abfertigung mit Hinweis auf irgendeine Board-Regel.
    (Das ist auch ein Manko der Board-Regeln: Könnte man gezielt auf einzelne Regeln verlinken, so hätten derlei Hinweise mehr den Charakter fundierter Information und kämen weniger "anschnauzig" rüber)

    Aber nochmal zum Rechtberatungs-Verbot: Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber das Rechtberatungs-Verbot so totalitär gemeint haben mag.
    Denn dann könnte ich ja nichtmal mehr meinem bescheuerten Nachbarn eine Klage androhen, weil das ist ja auch eine Rechtsberatung, und zwar eine für ihn sehr wichtige.

    Hier im Forum ist halt wichtig, die Selbstverständlich klarzustellen, dass immer nur Meinungen geäußert werden, für deren Richtigkeit absolut null Gewähr besteht (im Unterschied vermutlich zu einer anwaltlichen Rechtsberatung).
    Und man darf bei Fragen nicht so konkret werden, dass etwa ein dritter identifizierbar wird, und sich persönlich in die Pfanne gehauen fühlen kann.
    Hallo EDR,

    wie auch immer die persönliche Meinung zu diesem Thema geartet sein mag - Vorsicht ist allemal geboten.

    Hallo,

    ich möchte gerne auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aufmerksam machen, welches sich auch auf dieses Forum auswirken kann.

    Der BGH hat mit einem Urteil vom 11.11.04 (Az.: I ZR 182/02) entschieden, dass ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz unter das Wettbewerbsrecht fällt. Gerade in diesem Forum werden auch mal gerne Ratschläge erteilt, welche unter das Rechtsberatungsgesetz fallen können. Ist man dann nicht Volljurist besteht die Gefahr einer mitunter sehr teuren Abmahnung.
    Aber auch Webseiten- und vor allem Forenbetreiber sollten aufpassen, da sie unter bestimmten Umständen als Mitstörer haften könnten.

    Es gilt somit in Zukunft ein wenig bei konkreten Ratschlägen aufzupassen.

    Quelle: juraforum.de/forum/internetrec…tsberatung-in-foren-16224

    Gruss

    mikeb69
    Zum Thema der Halogenlampen im Auto, das ist eine Problematik welche man nicht falsch deuten kann. Man kann an allen Stelle nachlesen wie es sich mit Halogenscheinwerfern und der Stvo verhält, z.B. hier elchfans.de/diy/allg/rechtliches-xenon-umbau.pdf
    Was die anderen Themen angeht, da sind die Problematiken schwammig, man muss mehrere Faktoren berücksichtigen um ein rechtliche Urteil zu fällen ob was nun erlaubt ist oder nicht.

    Wie Marcus bereits im anderen Thread sagte, wenn man die Rechtsproblematik als hypothetische Frage stellt ist das wiederum gar kein Problem.

    mikeb69 schrieb:

    Der BGH hat mit einem Urteil vom 11.11.04 (Az.: I ZR 182/02) entschieden, dass ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

    Wobei es ggf mitentscheidend ist, dass es das Rechtsberatungsgesetzt nicht mehr gibt ;)
    Es gilt jetzt das RDG gesetze-im-internet.de/rdg/
    Das wurde zum einen entschärft (weil das alte Gesetz nämlich teilweise ein Antijuden-Gesetz aus Adolfs Zeiten war) und definiert zum anderen ziemlich genau, was eine Rechtsdienstleistung eigentlich ist bzw was nicht
    (3) Rechtsdienstleistung ist nicht:
    die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien,

    Ob dieses forum zu "den" Medien gehört mag zwar zur Not fragwürdig sein (IMHO ist es Teil der "Medien"), aber die Idee des Gesetzes ist sicherlich nicht, die Diskussion zu verhindern, was im ALLGEMEINEN rechtswidrig ist oder nicht.

    Beispiel:
    Ich möchte bla machen, darf ich das.

    Antwort A:
    Nein, DU darfst das nicht
    - das wäre ggf (!) eine unzulässige Rechtsdienstleistung, weil es einen konkreten Einzelfall betrifft

    Antwort B:
    MAN darf das nicht.
    - das dürfte mit 99.9% "sicher" sein, da es hier um eine "allgemeine" Beurteilung der Gesetzeslage geht.


    BTW, Urteil BGH:
    olnhausen.com/rechtsprechung/u…s-des-%C2%A7-4-nr-11-uwg/
    Der Beklagte, ein Diplom-Betriebswirt, betreibt ebenfalls in M. als Steuerberater eine Kanzlei. Auf seiner Internetseite bietet er unter anderem auch die Übernahme von Testamentsvollstreckungen an.

    Die geschäftsmäßige Testamentsvollstreckung sei eine nach dem Rechtsberatungsgesetz erlaubnispflichtige Tätigkeit. Sie sei darauf gerichtet und geeignet, konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten.

    Es handelte sich hier also um eine SEHR konkrete Rechtsdienstleistung. Man sollte also die Kirche auch mal im Dorf lassen und nicht alles in Foren verbieten, was auch nur ansatzweise mit "Gesetz" oder "Recht" zu tun hat.
    Ich denke es ist ein Unterschied ob man fragt "Ist das erlaubt?" oder "Was mache ich am besten im Falle XY?".
    Denn was erlaubt ist, steht auch für jeden öffentlich in den Gesetzbüchern.
    Anders ist es, wenn man wirklich juristischen Rat möchte, sprich: "Ich wurde abgemahnt was soll ich tun?" Oder "Darf der Nachbar einen Baum pflanzen, 1,231m neben dem Übergang, welcher mir morgens die Sonne raubt?". Bei solchen Geschichten ist das schwierig.

    Hingegen wenn man fragt: "Darf ich ein Taschenmesser im Flugzeug tragen", so kann man direkt auf die Seite des Fluganbieters verleiten, dort steht es nämlich exakt was man mitnehmen darf und was nicht und hier wäre ein Anwalt, ich sag mal behutsam, überfällig.

    Jetzt ist natürlich Frage, wer will entscheiden was okay ist und was nicht. Da kann ich die Betreiber der Seite hier verstehen, wenn man dann lieber sagt: Ist nicht.

    Theoretisch könnte man es erlauben, dann MUSS die Antwort aber auch belegt werden! In Form einer Verlinkung auf eine seriöse Seite, die eine eindeutige Antwort gibt.
    Das wäre machbar, da es sich ja nicht direkt um eine Beratung handelt, sondern um eine Auskunft. Aber wie Juristen das nun sehen, weiß ich auch nicht.
    Das Problem ist nicht nur das wir uns schützen wollen, sondern auch die fragende Person. In dem anderen Thread hatte ich es schon erwähnt. Ein User fragt hier was, bekommt eine falsche Antwort und denkt er wäre nun im Recht (weils ja ein User hier in VB-P gesagt hat) und auf einmal flattert doch eine Mahnung bei dem User ein weil er das Copyright verletzt hat.
    Hey,

    es ist doch eigentlich ganz einfach: in der Frage- und Problemstellung nicht konkret werden, sondern allgemein, abstrakt und fingiert bleiben. Picoflop hat oben doch schon ein tolles Beispiel aufgezeigt. Wenn dies nicht eingehalten wird, bleibt uns Moderatoren leider kein Handlungsspielraum, das Thema wird geschlossen. Das Rechtsdienstleistungsgesetz ist da leider sehr strikt (vgl. Teil II und III). Ich verweise deshalb auch noch einmal auf einen Hinweis von Marcus: eine Rechtsauskunft ist in diesem Forum nicht gestattet

    Gruß, Manschula
    Man kann zusammenfassend sagen, dass die Wörter "ich", "mich" usw. in einer Anfrage darauf hindeuten, dass es um einen konkreten Einzelfall geht und somit um ein hier nicht erlaubtes Rechtsberatungsgesuch.

    Und ihr könnt euch doch sicher denken, dass ich als Betreiber eines kostenloses Forums, für welches ich schon Geld ausgebe, nicht das Risiko einer Abmahnung oder schlimmeres auf mich nehme. Und wenn ich auch nur Zweifel an der "Legalität" eines Postings habe, wird es gelöscht, so einfach ist das.
    Besucht auch mein anderes Forum:
    Das Amateurfilm-Forum

    Marcus Gräfe schrieb:

    Und ihr könnt euch doch sicher denken, dass ich als Betreiber eines kostenloses Forums, für welches ich schon Geld ausgebe, nicht das Risiko einer Abmahnung oder schlimmeres auf mich nehme.

    Das ist der Ausschlaggebende Punkt!
    Sonst müsstest du selbst ,ehe du konkret Antwortest ,eine Rechtsberatung konsultieren.
    Die Antwort auf eine rechtliche Frage,"wende dich an einen Anwalt",könnte
    schon als Rechtsberatung gelten. ;) :)

    Image schrieb:

    Damit schadet man aber niemand, weil das eine Neutrale Aussage ist.

    Das ist hier ganz irrelevant, ob man jmd. schadet oder nicht.

    Über unseren Köpfen hängt das Damoklesschwert des Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen, in dem irgendwas von Rechtsdienstleistungen gefaselt wird, und was das sei, und wann es verboten ist, und wann nicht.

    Und ich kapiere schon kein Wort von der Definition einer RechtsDienstleistung:
    (1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
    Also demnach muß Dodo für diesen Post ins Gefängnis. 8|
    Hilft nix, Dodo, tut mir leid. Und wenn du auch noch begründest, und gar die StVo zitierst, machst dus nurnoch schlimmer, weil das ist ja erst recht eine RechtsDienstleistung, die rauszusuchen.
    Am besten du stellst dich selbst, das gibt mildernde Umstände.
    Und ich komme gleich mit, und stelle mich auch, weil ich habe dir dazu geraten. :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:

    Im Ernst: Thema dieser Diskussion ist, inwieweit wir tatsächlich von diesem komischen Gesetz bedroht sind, und aufpassen müssen, was wir sagen.
    Oder inwieweit wir uns da eine nichtexistente Bedrohung einbilden, und vorauseilend gehorsam ein ganz unnötiges Tabu aufrichten, und uns selbst und andere so einschüchtern, dass über bestimmte Sachen nicht mehr gesprochen werden kann/darf.

    Wie gesagt, ich finde dieses Gesetz sehr eigenartig, jedenfalls, wenn das wirklich bedeuten sollte, ich darf nicht mehr sagen, dass ich glaube, man du dürfest Glühbirnen ins Auto schrauben, oder Bilder von Google runterladen und verwenden oder sonstwas.

    Weil gleichzeitig dachte ich auch immer, es gebe eine Meinungsfreiheit, und dass ich hier im Forum niemals irgendetwas anneres zu äußern überhaupt imstande bin, als meine eigene und ganzngar für garnix relevante Meinung, also das Recht dazu zu haben täte ich schon denken.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „ErfinderDesRades“ ()

    Wie wärs, wenn Marcus einfach in die Nutzungsbedingungen irgendwas in der Richtung "Alle Posts, in denen es um Gesetze und ähnliches geht, sind keine Rechtsberatung, sondern stellen lediglich die eigene Meinung des Autors dar. Für eine verbindliche Beratung muss unbedingt ein Anwalt aufgesucht werden bla bla bla"? U mad Legislative?

    alexanderw890i schrieb:

    Alle Posts, in denen es um Gesetze und ähnliches geht, sind keine Rechtsberatung, sondern stellen lediglich die eigene Meinung des Autors dar

    Die Klausel müsste aber erstmal ein Anwalt prüfen.
    Besucht auch mein anderes Forum:
    Das Amateurfilm-Forum
    Ich war mal so frei und hab ein wenig recherchiert:

    Wer darf außergerichtliche rechtliche Beratung durchführen?
    Eine uneingeschränkte, außergerichtliche rechtliche Beratung im Einzelfall dürfen demnach nur bestimmte Personen vornehmen, nämlich im Wesentlichen nur Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater und Patentanwälte, und – nur unentgeltlich – Personen in „familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen“[2] zum Dienstnehmer. Verschiedene andere Personen und Personengruppen können unter bestimmten Voraussetzungen rechtliche Beratung im Rahmen ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs erbringen.

    Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatung

    Was zählt NICHT zur rechtlichen Beratung?
    Untergeordnete Tätigkeiten, wie das Auffinden, die Lektüre, die Wiedergabe und die bloße schematische Anwendung von Rechtsnormen hingegen können auch von Nichtanwälten übernommen werden. Hierzu gehören folgende Bereiche

    Quelle: manager-magazin.de/unternehmen…l/0,2828,547728-2,00.html

    Demnach wird deutlich das Verweise keine Beratung sein könnten, ebenso wie das "Auffinden" von Informationen.
    Allerdings und das ist mein persönlicher nicht juristischer Rat: Um ganz definitiv sicher zu sein, doch lieber Anwalt fragen. Nichts desto trotz ein interessantes Thema.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Hatschi“ ()

    Könnte ist das große Problem. Durch das ignorieren solcher Gesetze geht man ein Risiko ein.
    Nur weil Marcus nicht bereit ist, dieses Risiko einzugehen (Was verständlich ist), heißt das doch nicht, dass wir seine Entscheidung versuchen zu ändern.

    Ich sags wieder: Es passiert sehr schnell, dass bei so einem großem Forum, die kleinsten Kleinigkeiten an höhere Ebenen weitergetragen wird.
    Hier Vorsichtig und "Totalitär" vorzugehen halte ich für richtig.
    Am Einfachsten ist das Leben, wenn man finanzielle Risiken mindert. <- Wahrscheinlichkeitsrechnung 7. Klasse. :D


    Mfg.
    SAR
    Mit diesem Gesetz scheinen sich die Rechtsanwälte ja selbst ihre eigene Lebensgrundlage gesichert zu haben.
    Ob das überhaupt rechtens ist? :rolleyes:

    Ich finde den Vorschlag auf jeden Fall gut, auf offizielle Gesetzestexte zu verweisen.
    Und bei konkreten Fragen den Fragenden auf die Boardregeln (von wegen Rechtsberatung)
    aufmerksam zu machen.
    @Lightsource: Warum es das Gesetz gibt, so schrieb einer auf "werweisswas"-Seite:

    Google doch mal nach Rechtsberatungsgesetz

    Intressanterweise stammt das grundlegende Gesetz aus dem Jahre 1935....
    nachdem man kurz zuvor alle Juden aus den Rechtsanwaltskammern geschmissen hatte...


    Soweit ich mich erinnere laß ich ähnliches beim Recherchieren auf seriösen Seiten wie FAZ, zumindest aber habe man das Gesetz Mitte 07 überarbeitet (aus dem Grund).
    Ich seh das so, entweder geht jemand zum Rechtsanwalt und beauftragt diesen, sich mal über diese Situartion aus zu lassen.
    Oder... Rechtsberatung bleibt einfach komplett verboten, um so die Risiken für Marcus zu minimieren.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Eistee“ ()