[Forum] Rechtsberatung - Was ist hier erlaubt und was nicht?

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      [Forum] Rechtsberatung - Was ist hier erlaubt und was nicht?

      1. Definition
      Unter Rechtsberatung versteht man eine Dienstleistung, die die rechtliche Einzelfall-Prüfung von konkreten Rechtsfragen Dritter oder die Besorgung von Rechtsangelegenheiten Dritter umfasst.

      2. Grundlage
      Rechtliche Grundlage für Rechtsberatungen bildet in Deutschland das Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG). Ziel des RDG ist es, „die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen.“ (§1 Absatz 1 Satz 1 RDG)

      3. Kurzübersicht – Was ist hier erlaubt und was sollte man lieber nicht tun?
      Eine konkrete, uneingeschränkte und außergerichtliche Rechtsberatung ist in Deutschland grundsätzlich nur befähigten Personen gestattet, verkürzt: Rechtsanwälten (vgl. § 3 RDG). Eine derartige rechtliche Prüfung von konkreten Einzelfällen ist hier im Forum deshalb untersagt. Entsprechende Themen werden durch die Moderation geschlossen bzw. gelöscht.

      Eine wichtige Ausnahme von diesem Grundsatz findet sich in §6 RDG. Demnach sind unentgeltliche Rechtsdienstleitungen in familiären, nachbarschaftlichen oder ähnlich engen persönlichen Beziehungen gestattet (vgl. §6 Absatz 2 Satz 1 RDG). Dieser Tatbestand lässt sich allerdings wohl nicht auf VB-Paradise anwenden, weshalb entsprechende Themen durch die Moderation trotzdem geschlossen bzw. gelöscht werden.

      3.1. Und wie kann ich jetzt eine Rechtsfrage stellen?
      Keine Rechtsberatung i.S.d. RDG liegt summa summarum vor, wenn keine konkrete, rechtliche Einzelfall-Prüfung von fremden Rechtsfragen vorliegt. Hier im Forum sind deshalb zum Beispiel Rechtsthemen erlaubt, die eine fingierte oder abstrakte Rechtsfrage behandeln. Unter diesen Tatbestand fallen auch allgemeine Diskussionen über Rechtsfragen, oder eine vertiefte rechtliche Auseinandersetzungen, die sich an einen breiten Personenkreis richtet.

      Beispiele:
      • Schlecht: Ich habe letzte Woche beim Versandhändler 'Schnelles Paket' einen LED-Fernseher gekauft. Der Fernseher kam heute per Post, ist aber defekt. Muss ich trotzdem die Rechung zahlen?
        Besser: Muss ein Kunde die Rechnung bei einem Versandkauf auch begleichen, wenn das Produkt bei der Zustellung beschädigt wird?

      • Schlecht: Meine Schwester hat vorgestern ein tolles Notebook bei einem Online-Händler gefunden und direkt bestellt. Eine Bestellbestätigung kam direkt danach per E-Mail. Heute hat meine Schwester allerdings eine Absage mit der Begründung bekommen, das Notebook sei ausverkauft. Kann meine Schwester das Notebook trotzdem verlangen?
        Besser: Liegt bei einer Bestellung im Internet bereits ein Kaufvertrag vor, wenn der Kunde auf den Button "Kaufen" klickt?

      4. Weiterführende Literatur

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von „Manschula“ ()