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    Grundsätzlich ist zu sagen, dass nur solche Dinge urheberrechtlich geschützt sind, die laut Gesetz als "Werke" gelten. Dafür sind verschiedene Faktoren ausschlaggebend. Ob jetzt ein simples Foto von einem Keks schon ein Werk ist, ist fraglich. Siehe auch de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he