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Hi, wenn Du eine Software für betriebliche Zwecke einsetzt, nutzt Du die Software kommerziell, da der Sinn und Zweck der betrieblichen Tätigkeit das Geld verdienen ist. Die einzige Ausnahme die ich kenne sind gemeinnützige Vereine. wenn Du eine Software im privaten Bereich einsetzt und damit "geringfügig" Geld verdienst, ist das eine nicht kommerzielle Nutzung. Solltest Du mit Deiner privaten Arbeit mehr Geld verdienen (ich kenne die Bemessungsgrenze grad nicht) musst Du ja eine Gewerbe anmelden…