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In den Lizenzbedingungen wird häufig "Reverse Engineering" durch z.B. Disassemblierung ausgeschlossen. Wenn du es trotzdem machst, befindest du dich im Graubereich. Wenn es den Hersteller noch gibt, bekommst du von ihm evtl. weitere Informationen, so dass du den mühevollen Weg gar nicht benötigst.
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Zitat von Haudruferzappeltnoch: „Beim Urheberrecht geht es zum einen um Werke, die der Kunst zugeschrieben werden können.“ Auch Software kann Kunst sein: urheberrecht.de/software/ Der EuGH hat allerdings ein interessantes Urteil zum Dekompilieren: legal-patent.com/lizenzen/eugh…tware-und-softwarelizenz/
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Zitat von Marcus Gräfe: „Am wichtigsten ist dabei wohl das hier: § 69a Gegenstand des Schutzes“ Und § 69e Dekompilierung