Was bedeutet eigentlich "Alle Rechte vorbehalten"?

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema. Der letzte Beitrag () ist von Marcus Gräfe.

    Was bedeutet eigentlich "Alle Rechte vorbehalten"?

    Was bedeutet eigentlich "Alle Rechte vorbehalten"? Ich habe das zwar immer hinter irgendwelche Copyright Angaben von mir geschrieben, weil das jeder andere auch macht, aber ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, was das genau bedeutet. Vielleicht weiß ja hier jemand genaueres?
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    hax schrieb am 23.10.2003 12:50
    Ich weiß nur soviel dass ein (c) jedermann für seinen eigenen Inhalt vergeben kann. Jedoch ein (R) oder TM muss patentiert werden.


    Das war mir klar und das war ja auch nicht meine Frage.

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    Hallo Marcus,

    "Alle Rechte vorbehalten", eine beliebte aber zumeist völlig unbekannte Formulierung. :D

    Die genaue Bedeutung läßt sich nur aus dem Kontekt ermitteln. Zunächst gehe ich 'mal davon aus, dass "Alle Rechte vorbehalten" sich auf deutsches Recht bezieht soll.

    Allgemein üblich wird die Formulierung im kaufmännischen Rechtsverkehr verwendet und soll ausdrücklich klarstellen, dass mit der Abgabe einer Erklärung (des Verwenders der Formulierung) kein bindendes Angebot i.S.v. § 145 BGB abgegeben wurde, sondern lediglich eine sog. "invitatio ad offerendum", d.h. eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Durch eine Erklärung des Dritten bleibt daher der Verwender "frei" in der Entscheidung, ob ein Vertrag geschlossen werden soll.

    Eine weitere häufig Verwendung der Formulierung "Alle Rechte vorbehalten" findet sich in Zusammenhang mit Urheberrechten. Dies soll m.E. wohl klarstellen, dass mit der Veröffentlichung nicht auf die ggf. zustehenden Urheberrechte verzichtet wurde und das Werk nicht zur allgemeinen freien Verwendung freigegeben wurde. Eigentlich ist in diesem Zusammenhang der Hinweis "Alle Rechte vorbehalten" wohl überflüssig, da Urheberrecht grundsätzlich solange dem freien Zugriff Dritter entzogen sind, wie nicht die Nutzung durch den Rechtsinhabe gestattet wurde. In einer Veröffentlichung ist in der Regel auch keine konkludente (stillschweigende) Freigabe zu sehen. Bei Software ist selbst bei sog. Freeware nicht auf einen konkludenten umfassenden Rechtsverzicht zu schließen.

    Im übrigen ist die Formulierung stehts in Zusammenhang seiner Verwendung zu verstehen..

    Und weil es klingt ja so gut und wichtig klingt...

    "Alle Rechte vorbehalten" :P

    Gruß

    P.S. Im übrigen würde ich eine anwaltliche Beratung empfehlen.