[Diskussion] Urheberrecht und seine Anwendung

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema. Der letzte Beitrag () ist von picoflop.

    Grundsätzlich ist zu sagen, dass nur solche Dinge urheberrechtlich geschützt sind, die laut Gesetz als "Werke" gelten. Dafür sind verschiedene Faktoren ausschlaggebend. Ob jetzt ein simples Foto von einem Keks schon ein Werk ist, ist fraglich. Siehe auch de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he
    Besucht auch mein anderes Forum:
    Das Amateurfilm-Forum
    Bezüglich dem reinstellen eines Avatars, besteht da rechtlich gesehen ein Unterschied ob Ich den runterlade und dann in den Profileinstellungen aus dem lokalen PC hochlade oder ob Ich einfach nur auf den Avatar mittels Link verweise? Also eben ohne Ich runtergeladen zu haben. Oder ist das dasselbe?


    link_275 :huh:
    Hello World
    @ %P% / link_275 :
    ich kann dein Nachdenken nachvollziehen. Ich denke, da dir das Bild ja trotzdem nicht gehört und auch nicht aus der eigenen Feder/eigenen Cursor entsprungen ist (ohne Inhalt von urheberrechtlich-geschützen Material), dass du das Bild nicht verwenden dürftest. mMn sieht es nach einem FanArt(oder aus der Serie ?) aus und somit solltest du irgendwie dich mit dem Künstler wohl in Verbindung setzen müssen. Ich und das Forum haben wohl die größten Probleme, wir verwenden Microsoft-Logos.
    Ok danke für deine Antwort :) Ich werd mal seh'n wie Ich das regeln kann.

    Übrigens: Dürfen wir jetzt heir einfach solche Fragen stellen oder ist der Thread generell eigentlich für News und Informationen da? Ansonsten landen weitere Fragen als neuer Thread im OT ...



    link_275
    Hello World
    Hey,

    link_275 schrieb:

    Bezüglich dem reinstellen eines Avatars, besteht da rechtlich gesehen ein Unterschied ob Ich den runterlade und dann in den Profileinstellungen aus dem lokalen PC hochlade oder ob Ich einfach nur auf den Avatar mittels Link verweise?

    Ich denke auch, wie Mangafreak1995 bereits geschrieben hat, dass es juristisch keinen Unterschied macht. Das unberechtigte Verwenden des Avatars besteht ja in beiden Fällen.

    link_275 schrieb:

    Übrigens: Dürfen wir jetzt heir einfach solche Fragen stellen oder ist der Thread generell eigentlich für News und Informationen da?

    Ich bin für das Auslagern in einen Diskussion-Thread. Hier sollten nur entsprechende Artikel verlinkt werden. Ich werde einen Mod mal ansprechen.

    Gruß, Manschula
    Habe für meine Firma ein kleines Tool geschrieben. Es wurde nicht an die große Glocke gehangen und als keine Erweiterung über eine interne Abteilung bereitgestellt. Die IT hat es nicht so mit Insellösungen
    Jetzt kommen natürlich andere Stimmen die meinen das ich solche Sätze wie Copyright das Symbol mein Name nicht benutzen darf!

    Habe natürlich jetzt die Frage was ich beachten muss! Bin kein gelernter Programmierer, mache das er Hobbymässig. Ich will da ja keine Anerkennung oder Geld mit verdienen. Es ist einfach nur eine Arbeitserleichterung und der Spass am Programmieren.
    Hey,

    das 'Copyright' als solches gibt es in Deutschland nicht. Hierbei handelt es sich quasi um die US-amerikanische Version des Urheberrechts, welches per definitionem damit in Deutschland zunächst keine Bedeutung hat. Trotzdem kannst bzw. darfst du deine Programme mit einem solchen Copyright-Vermerk versehen; dies wird gerne gemacht, um "noch deutlicher" auf die Urheberschaft hinzuweisen.

    Zweiter Punkt, den du eventuell beachten musst, ist, ob du an von dir im Rahmen deiner Tätigkeit als Arbeitnehmer entwickelte Programme tatsächlich das Urheberrecht besitzt oder ob die nicht bei deinem Arbeitgeber liegen ;) Hier solltest du aber einen (Fach-) Anwalt bzw. deinen Arbeitgeber konsultieren. Hier sind nur unwissende Laien am Werk ;)

    Gruß, Manschula
    Habe es während der Arbeitszeit geschrieben! Sicherlich auch viel in den Pausen sowie Zuhause.
    Habe natürlich gesagt das ich es hauptsächlich zuhause geschrieben habe.
    Sicherlich habe ich damit kein Problem meinem Namen durch meine Firma zu ersetzten. Als Hintergrundbild ist sogar ein Bild mit unserem FirmenLogo.
    Schau mal richtig in deinen Arbeitsvertrag. In meinem Jedenfalls stehen dazu ein paar Dinge.

    Beispielsweise:
    Im Punkt Erfindungen & Urheberrechte ist beschrieben das die Gesetzlichen bestimmungen des Arbeitnehmererfindungsgesetz gelten.
    Beispielsweise sind Verbesserungsvorschläge (nicht nur was Programme betrifft) in den meißten Fällen schon mit dem normalen Gehalt vergütet worden.

    Stellt man eine Applikation her, die in Ausübung der Tätigkeiten oder auf Anweisung entstanden sind, sieht es bei mir so aus, das die Firma sich alle rechte daran sichert. Damit sind räumliche, zeitliche und inhaltlich uneingeschränkte und unwiederufliche Nutzungsrechte gemeint... Klingt lang, ist aber so.
    Das heißt, das die Firma dein Produkt vermarkten darf oder weiter verteilen usw.

    Wenn ich (und darum gehts ja in diesem Beispiel) allerdings eine Applikation entwickle die wie du den Arbeitsablauf erleichtert und nicht dazu beauftragt wurde, MUSS ich meiner Firma 2 Lizenzmodelle anbieten:

    A: Das gleiche wie oben. Volles Nutzungsrecht, vergütet durch mein normales Gehalt.
    B: Einräumen von nicht ausschließlichem, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten und unterlizensierbaren Nutzungs und Verwertungsrechten.

    Kommt aber alles wieder auf deine Firma an. Wenn du dahingehend nichts in deinem Arbeitsvertrag vermerkt hast, dann schau dir halt Arbeitnehmererfindungsgesetzan oder lauf zu nem Experten =D

    Grüße
    Mal ne "Frage":
    UrhG 69c Nr. 2
    Wo greift der Ausnahmetatbestand des JIT-Compilers? Nicht nur dass er "übersetzt", er BEARBEITET sogar! -> Optimierung


    Edit by Manschula: Beitrag aus Sammelthread verschoben

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Manschula“ ()